FPÖ und BZÖ wetterten - Trotzdem wurde das Bleiberecht repariert.
Die Neuregelung des humanitären Bleiberechts ist Donnerstagmittag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. FPÖ und BZÖ lehnten die Vorlage ab, sie fürchten Asylmissbrauch. Die Grünen sehen hingegen eine "Bleiberechtsverhinderung".
VfGH verlangte Novelle
Die Gesetzesänderung war durch einen
Spruch des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden, der eine Reparatur
bis Ende März eingefordert hatte. Das Höchstgericht hatte sich daran
gestoßen, dass es bisher keine geregelte Antragsmöglichkeit für den
humanitären Aufenthalt gibt und die Gewährung des Bleiberechts nur von Amts
wegen möglich ist. Der Betroffene selbst konnte keinen Antrag stellen.
Novelle ist beschlossen
Das neue Gesetz ermöglicht Zuwanderern,
wie vom Verfassungsgerichtshof vorgegeben, ein Antragsrecht auf humanitären
Aufenthalt, sofern sie vor dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind. Bei allen
anderen muss der humanitäre Aspekt bereits bei ihren regulären Verfahren
mitgeprüft werden.
"Arigona-Vervielfältigungsapparat"
In seiner
Rede im Parlament hat FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einmal mehr über die
Novelle geschimpft. Das neue Bleiberecht sei ein "Arigona-Vervielfältigungsapparat",
so Strache wörtlich. Es würde Asylbetrug legalisieren und Beihilfe zum
Asylmissbrauch leisten. Strache verlangt ganz im Gegenteil, dass die
Asylgesetze verschärft werden.
"Jeder zweite Asylwerber kriminell"
BZÖ-Sicherheitssprecher
Peter Westenthaler trat nicht weniger scharf auf. Durch die Reform würde nur
die "grüne Industrie von Rechtsanwälten" gefördert,
dabei sei schon jetzt jeder zweite Asylwerber in Österreich ein Krimineller.
Dabei sei Österreich von lauter sicheren Drittstaaten umgeben, und daher
dürfte es hier eigentlich gar keine Asylfälle geben.
Grüne für automatisches Bleiberecht
Die
Grün-Abgeordnete Korun erinnerte daran, dass viele Familien integriert hier
legal lebten, Steuer zahlten und auch die Kinder schon Wurzeln in Österreich
geschlagen hätten. Trotzdem gebe es für sie keinen dauerhaften Aufenthalt.
Dabei sollte es automatisch ein Bleiberecht geben. Das neue Verfahren lehnt
Korun ab, könnte die Ministerin doch weiterhin mit Daumen rauf oder runter
entscheiden, "und das ohne Berufungsmöglichkeit".
"Löst Problem nicht"
Die Plattform Bleiberecht
hat im Vorfeld des Beschlusses ebenfalls wissen lassen, dass die Neuregelung "keine
adäquate Antwort auf die Notsituation" der Betroffenen darstelle.
Sie würde nur einigen dutzend Personen zugute kommen, während die Gruppe gut
integrierter Personen ohne gesicherten Aufenthalt mehrere Tausend umfasse.
Bald würden wieder im Wochenrhythmus Fälle bekannt, wo niemand verstehen
könne, warum jemand, der so lange hier ist, das Land verlassen muss. Die
Plattform will jetzt das Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.
"Immer noch unzulänglich"
Auch die Volkshilfe ist
nicht glücklich mit der Novelle. Demnach muss nämlich mindestens die Hälfte
des Aufenthalts in Österreich rechtmäßig gewesen sein. Bei Asylsuchenden
führt aber schon die Antragstellung in Österreich zu einem
Aufenthaltsverbot. Weiters gelten Flüchtlinge, die die Verlängerung ihrer
Niederlassungsbewilligung auch nur um einen Tag versäumen, als
Neuantragsteller. Ein großer Stolperstein ist laut Volkshilfe auch die
Vorschrift, dass Arbeitsplatz und Wohnung Voraussetzung für das Bleiberecht
sind, zumal der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber sehr eingeschränkt ist.
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In Kraft treten soll das Gesetz mit April.