Nationalrat

Asyl-Abänderungsantrag kommt

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Die genaue Bedeutung ist derweil noch unklar.

Die Koalition hat am Donnerstag einen Abänderungsantrag zur Asylnovelle vorgelegt, die am Nachmittag vom Nationalrat behandelt und beschlossen wird. Abgemildert wird dabei jener besonders umstrittene Passus, wonach Asylwerber, die in der ersten Instanz scheitern, die Grundversorgung verlieren, wenn ihrem Antrag keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird.

Nunmehr wird den betroffenen Flüchtlingen doch zumindest eine Basisversorgung zugesichert. Wie diese aussehen könnte, geht aber weder aus dem Gesetzestext noch aus den Erläuterungen dazu hervor. Denn verwiesen wird bloß darauf, dass eine Versorgung gemäß einer bestimmten EU-Richtlinie bis zur Ausreise gewährt wird.

Konkret wird auf einen Satz Bezug genommen, der da lautet: "Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit Artikel 19 in jedem Fall Zugang zur medizinischen Versorgung und gewährleisten einen würdigen Lebensstandard für alle Antragsteller." Damit dürfte gesichert sein, dass die Asylwerber auch künftig ein Dach über dem Kopf haben und medizinisch versorgt werden. Gestrichen werden könnte bei der betroffenen Gruppe das Taschengeld. Allerdings war eine authentische Interpretation der Gesetzespassage bisher für die APA nicht zu erhalten.

Kernpunkt der Novelle ist eigentlich eine Neuaufstellung des Asylsystems, die eine Entlastung der Erstaufnahmestellen (Traiskirchen, Thalham) und eine bessere Verteilung der Flüchtlinge bringen soll. Konkret soll die Zulassung ins Verfahren nun auch von den Landesstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl geprüft werden können. Anschließend kämen die Flüchtlinge in sieben "Verteilerzentren", von denen sie nach wenigen Tagen in Privatquartiere übersiedelt würden.

Ferner in der Novelle enthalten ist die Korrektur diverser Schubhaft-Regelungen, die dem Europarecht nicht stand gehalten haben. Diese dürften zur Folge haben, dass künftig dieses Mittel wieder öfter verhängt wird. Das Innenministerium weist seit längerem darauf hin, dass nach Beschluss der entsprechenden Regelungen auch das derzeit fast nur noch als Flüchtlingsunterkunft genützte Schubhaft-Zentrum in Vordernberg wieder stärker belegt sein wird.

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