Asyl: Arbeitserlaubnis laut SPÖ nur in Abstimmung mit ÖVP

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Hundstorfer könnte erleichterten Zugang theoretisch auch im Alleingang verfügen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) könnte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Asylwerber theoretisch auch im Alleingang - nämlich per Erlass - verfügen. Nutzen will man diese Möglichkeit aber nicht, wie ein Sprecher des Ministers der APA am Mittwoch sagte: "Ohne Zustimmung der ÖVP machen wir das nicht." Außerdem sei die Sache auch SP-intern noch nicht entschieden.

Grundlage für die Zulassung von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist §4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Dort heißt es: "Einem Arbeitgeber ist auf Antrag eine Beschäftigungsbewilligung für den im Antrag angegebenen Ausländer zu erteilen, wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulässt (Arbeitsmarktprüfung), wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen und (...) der Ausländer (...) seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist (...)."

Der damalige Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) hat diese Möglichkeit 2004 per Erlass auf Saison- und Erntearbeit beschränkt. Für die Arbeitsagenden, also auch für besagten Erlass, ist mittlerweile der Sozialminister zuständig.

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