Der Nationalrat hat am Freitag dem so genannten "Haubner-Erlass" zum Kindergeld für Ausländer den Boden entzogen.
Dem so genannten Haubner-Erlass ist vom Nationalrat Freitagmittag der Boden entzogen worden. SPÖ, ÖVP und Grüne verabschiedeten Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, mit denen klar gestellt wird, dass auch bei ausländischen Kindern Familienleistungen rückwirkend ab Geburt ausbezahlt werden. Bisher war für den Bezug das Vorliegen einer Aufenthaltskarte für das Baby notwendig, was zur Folge hatte, dass die Eltern teils monatelang um Kindergeld und Familienbeihilfe umfielen.
Schnellere Abwicklung als bisher
Der neuen Gesetzeslage zu Folge
sollen sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab
der Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des
Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Auch letzteres wird durch
eine begleitende Verordnung des Innenministeriums vereinfacht. Künftig
reichen Geburtsurkunde und Aufenthaltskarte der Mutter als Nachweis für das
Aufenthaltsrecht des Babys, wodurch die erste Auszahlung in der Regel
schneller erfolgen wird als bisher.
Auch Rückzahlungen vorgesehen
Rückzahlungen sind insoweit
vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen
Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren
Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Durch eine Übergangsregel wird
sichergestellt, dass Personen, die durch den Haubner-Erlass um das Geld
umfielen, die Leistungen neu beantragen können. Überhaupt neu eingebunden
werden subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die
aber nicht abgeschoben werden können.
Misstrauensantrag abgelehnt
Abgelehnt wurde der Misstrauensantrag
der Grünen gegen Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ). Keine andere
Fraktion stimmte dem Verlangen zu, was nicht nur den Applaus der Orangen
sondern auch den eines großen Teils der ÖVP-Riege brachte.