Kindergeld

Aus für Haubner-Erlass

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Der Nationalrat hat am Freitag dem so genannten "Haubner-Erlass" zum Kindergeld für Ausländer den Boden entzogen.

Dem so genannten Haubner-Erlass ist vom Nationalrat Freitagmittag der Boden entzogen worden. SPÖ, ÖVP und Grüne verabschiedeten Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, mit denen klar gestellt wird, dass auch bei ausländischen Kindern Familienleistungen rückwirkend ab Geburt ausbezahlt werden. Bisher war für den Bezug das Vorliegen einer Aufenthaltskarte für das Baby notwendig, was zur Folge hatte, dass die Eltern teils monatelang um Kindergeld und Familienbeihilfe umfielen.

Schnellere Abwicklung als bisher
Der neuen Gesetzeslage zu Folge sollen sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab der Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Auch letzteres wird durch eine begleitende Verordnung des Innenministeriums vereinfacht. Künftig reichen Geburtsurkunde und Aufenthaltskarte der Mutter als Nachweis für das Aufenthaltsrecht des Babys, wodurch die erste Auszahlung in der Regel schneller erfolgen wird als bisher.

Auch Rückzahlungen vorgesehen
Rückzahlungen sind insoweit vorgesehen, als der Fremde im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Durch eine Übergangsregel wird sichergestellt, dass Personen, die durch den Haubner-Erlass um das Geld umfielen, die Leistungen neu beantragen können. Überhaupt neu eingebunden werden subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die aber nicht abgeschoben werden können.

Misstrauensantrag abgelehnt
Abgelehnt wurde der Misstrauensantrag der Grünen gegen Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ). Keine andere Fraktion stimmte dem Verlangen zu, was nicht nur den Applaus der Orangen sondern auch den eines großen Teils der ÖVP-Riege brachte.

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