Geteilte Obsorge

Bandion: Sorgerecht für ledige Väter

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Justizministerin Bandion- Ortner fordert im ÖSTERREICH-Interview die geteilte Obsorge auch für uneheliche Paare sowie ein neues Besuchsrecht.

Was bei uns erst diskutiert wird, gibt es in Deutschland seit Jahren: ein geteiltes Sorgerecht für Kinder nach Scheidungen. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe auf ein Urteil des EU-Gerichtshofes für Menschenrechte reagiert und stärkt unverheiratete Väter: Ledige Mütter können nach der Trennung den Obsorge-Anspruch des Vaters nicht mehr automatisch abschmettern. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner fordert ähnliche Regelungen auch für Österreich.

ÖSTERREICH: In Deutschland werden unverheiratete Väter nach der Trennung leichter ein Sorgerecht erhalten. Bei uns wird noch über die geteilte Obsorge nach Scheidungen debattiert. Wann kommt sie?
Claudia Bandion-Ortner: Wir haben über den Sommer eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das hängt dann von den politischen Mehrheiten ab.

ÖSTERREICH: Betroffen wären nur eheliche Kinder.
Bandion-Ortner: Wir müssen in weiterer Folge auch unverheiratete Paare ins Blickfeld rücken. Deutschland wurde vom EU-Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil unverheiratete Väter ungleich behandelt wurden. Es läuft ein zweites Verfahren mit Österreichbezug. Das warten wir jetzt einmal ab. Meine Meinung dazu ist, dass auch uneheliche Kinder ein Recht auf den Vater haben.

ÖSTERREICH: Also gemeinsame verpflichtende Obsorge für alle?
Bandion-Ortner: Ob man die geteilte Obsorge verpflichtend einführt oder unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert, ist die Frage. Es darf auch nicht sein, dass Frauen aus Angst vor zu viel Einflussnahme den Vater nicht bekannt geben.

ÖSTERREICH: Welche Voraussetzungen wären das?
Bandion-Ortner: Etwa ein gemeinsamer Wohnsitz der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt. Ich verstehe diesbezüglich den Widerstand der Frauenbewegungen nicht. Männer übernehmen heutzutage viel mehr Verantwortung für Kinder, dem muss man Rechnung tragen.

ÖSTERREICH: Eine weitere Baustelle: das Besuchsrecht. Besuche werden verweigert, Verfahren dauern Jahre, Strafen werden nicht exekutiert.
Bandion-Ortner: Man muss überlegen, ob man nicht ein gesetzliches Besuchsrecht vorab einräumt, bevor man eines gerichtlich festsetzt. Weil es nicht sein kann, dass Eltern monatelang ihr Kind nicht zu Gesicht bekommen und Entfremdung stattfindet. Aber die Frage der Umsetzung ist extrem schwierig. Einsperren oder Geldstrafen spüren letztlich wieder die Kinder.

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