Das neue Lebenspartnerschafts-Gesetz stößt bei Homosexuellen auf wenig Begeisterung. Außerdem sind noch zahlreiche Anpassungen nötig.
Geteilte Meinung herrscht, was das neue Lebenspartnerschafts-Gesetz betrifft. Während die Regierung meint, dass die Rechte und Pflichten nun großteils an die Ehe angeglichen wären, sehen das die Betroffenen etwas anders.
Verschlechterung
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärten
neun Homosexuellen-Organisationen, dass das neue Gesetz in ihren Augen sogar
eine Verschlechterung zum momentanen status quo darstellt. Vor allem, da es
fast nur Pflichten und wenig Rechte beinhaltet. "Es hat sich noch kein
Staat und keine Regierung der Welt getraut, so etwas vorzulegen",
zitiert der ORF von der Pressekonferenz.
Anpassungen nötig
Das Gesetz allein reicht jedoch nicht aus,
um gleichgeschlechtliche Paare Ehepaaren rechtlich gleichzustellen. Da es
keine "Generalklausel" geben wird, dass alle speziellen Bestimmungen für
Ehepartner auch für Lebenspartner gelten, müssen viele Gesetze geändert
werden. Die Arbeiten dazu sind in Gang; die VP-geführten Ministerien
Inneres, Finanzen und Gesundheit warten auf die endgültige Fassung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Änderungen
Bei diesen Änderungen geht es um die
Rechtswirkungen einer eingetragenen Partnerschaft im Außenverhältnis.
Besondere Regelungen für Ehepartner bzw. Angehörige gibt es z.B. im
Fremdenrecht (Aufenthalt, Asyl etc.), im Steuerrecht (Sonderausgaben,
Alleinverdienerabsetzbetrag, Bausparen etc.), im Arbeitsrecht
(Ausländerbeschäftigung, Pflegeurlaub) und im Sozialversicherungsrecht
(Mitversicherung, Hinterbliebenenpension). Das Justizministerium hat die in
seinem Bereich anfallenden Änderungen schon dem Entwurf für das
Lebenspartnerschaftsgesetz angeschlossen. Das sind u.a. Eintritt ins
Mietrecht oder Zeugen-Entschlagungsrecht im Strafprozess.
Die anderen Ministerien wurden aufgefordert, im Zuge der Begutachtung - die Frist läuft noch bis kommenden Montag - bekanntzugeben, was in ihrem Bereich geändert wird.