Gesetz verfassungswidrig?

Bettelverbot: Beschwerde bei VfGH

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Bettler zieht mit Beschwerde gegen steirisches Bettelverbot vor den VfGH.

In Graz wird seitens der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg mit einem rechtlichen Vorgehen gegen das vom Landtag beschlossene und Anfang Mai in Kraft getretene generelle Bettelverbot Ernst gemacht: Ein aus der Slowakei stammender Bettler hat am Freitag mit Unterstützung der Gemeinschaft und vertreten von einer steirischen Rechtsanwältin beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingereicht. Seitens der Vinzenzgemeinschaft hofft man, dass die Angelegenheit in der Herbst- oder Wintersaison des VfGH behandelt wird.

Bei der Vinzenzgemeinschaft ist man der Ansicht, dass der entsprechende Abschnitt im steirischen Landessicherheitsgesetz verfassungswidrig sei, "weil es gegen das Recht auf die freie Gestaltung der persönlichen Lebensführung verstößt". Damit sei auch die Art und Weise, seinen Lebensunterhalt zu erwerben, beeinträchtigt. Es verstoße auch gegen das "Recht der Freiheit der Meinungsäußerung", denn einem armen Menschen könne nicht verboten werden, seine Notlage im öffentlichen Raum kundzutun. Auch habe nach Ansicht von Juristen das Landessicherheitsgesetz formale Mängel, da der Begriff "öffentlicher Raum" nicht klar definiert sei.

Laut der Vinzenzgemeinschaft von Pfarrer Wolfgang Pucher habe der bewusste Bettler seit Jahren in der Steiermark um Hilfe gebeten und dadurch seiner Familie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, was ihm nun nicht mehr gewährt werde.

Bereits im vergangenen Oktober sei eine Beschwerde gegen das Salzburger allgemeine Bettelverbot eingereicht worden, man hoffe, dass diese noch in der Sommersession des VfGH behandelt werde, hieß es seitens der Vinzenzgemeinschaft gegenüber der APA. Derzeit halten sich in Graz rund 40 Roma aus dem ostslowakischen Hostice auf. Etwa 15 sind in einigen Pfarrhöfen mit Arbeiten beschäftigt, vier haben Jobs bei Firmen gefunden, die anderen - Männer und Frauen - verkaufen die Straßenzeitungen "Megaphon" und "Global Player".

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