Bewerbungen bis 2. September

Bierlein ließ ihre Nachfolge im VfGH ausschreiben

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Bewerbungen sind laut Ausschreibung an das Bundeskanzleramt zu richten und müssen bis zum 2. September dort eingelangt sein. 

Wien. Die Nachfolge von Brigitte Bierlein an der Spitze des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist am Dienstag im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung ist von der am 3. Juni als Bundeskanzlerin angelobten Bierlein selbst unterzeichnet. Die Personalentscheidung dürfte aber voraussichtlich erst die nachfolgende Regierung treffen.
 
Bierlein hatte in der Vergangenheit ja erklärt, ihre Übergangs-Regierung werde keine wichtigen Posten-Besetzungen vornehmen, sondern diese Entscheidungen der nächsten Regierung überlassen. Dies sei der "grundsätzliche" Zugang, dabei bleibe es, hieß es auch am Dienstag seitens ihres Sprechers.
 
Bewerbungen sind laut Ausschreibung an das Bundeskanzleramt zu richten und müssen bis zum 2. September dort eingelangt sein. Der VfGH-Präsident bzw. die Präsidentin ist laut den gesetzlichen Vorgaben auf Vorschlag der Bundesregierung zu ernennen.
 
Bierlein war seit 2003 Vizepräsidentin am VfGH und stand dem Gerichtshof seit 1. Jänner 2018 als Präsidentin vor. Mit ihrem Wechsel an die Regierungsspitze wurden die Geschäfte an ihrem Vize Christoph Grabenwarter übertragen. Der Steirer ist seit 2005 am VfGH als Richter tätig, zum Vizepräsidenten war er im Vorjahr bestellt worden.
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