Experten geben der Anfechtung tendenziell aber geringe Chancen.
Anwalt Dieter Böhmdorfer hat Mittwochabend in der "Zeit im Bild 2" neue Zahlen zur Untermauerung der Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl präsentiert. Unter anderem erklärte er, dass 120.000 Wahlkarten noch am Wahlsonntag geöffnet und am Montag in die Auszählung miteinbezogen worden seien, was rechtswidrig sei.
Zu früh "ausgesondert"
Auch behauptete Böhmdorfer, der die FPÖ bei der Anfechtung beraten hatte, dass 573.000 Wahlkarten zu früh "ausgesondert" worden seien. Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte ebenfalls in der "ZiB2", dass angesichts der umfassenden Vorwürfe der Freiheitlichen aus seiner Sicht der VfGH kaum in den vorgesehenen vier Wochen einen Entscheid fällen werden können. In diesem Fall könnte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht rechtzeitig angelobt werden und das Kollegium der Nationalratspräsidenten würde die Rolle des Staatsoberhaupts vorerst übernehmen.
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Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk schätzte indes in mehreren Medien die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung als eher gering ein. Er glaubt (in den SN), die "Anzahl und Schwere der Rechtswidrigkeiten dürften nicht ausreichen, um die Wahl auszuhebeln".
Wenig Chancen
Nur weil zu früh ausgezählt wurde, glaubt auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger nicht an eine erfolgreiche Anfechtung. Heikel ist für ihn hingegen der Verdacht, dass in sieben Bezirken keine Kommission das Auszählen überwacht haben soll: "Dann müsste der VfGH der Anfechtung wohl stattgeben, weil das Wahlergebnis ein anderes sein kann", meint er im "Kurier".
Das von der FPÖ bekrittelte Vorsortieren der Briefwahl-Karten verteidigte indes der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, in "Standard" und "Presse". Bestimmte Vorsortierungen vor der gesetzlichen Auszählzeit seien zulässig. So dürfe man vorab prüfen, ob die Unterschrift auf der Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung) fehlt. Dafür gibt es eine eigene Lasche, die man öffnen kann, ohne die Wahlkarte als solche aufzureißen.