Terror von Rechts

Bürgermeister in Todesangst vor Neonazis

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Der Feldbacher Ortschef Kurt Deutschmann wird seit 3 Jahren bedroht. Unbekannte haben u.a. "Saujud" nahe der Bürgermeisterwohnung auf den Boden gesprüht.

Mit einem Knalleffekt endete der Prozess wegen übler Nachrede gegen den bekannten rechtsextremen Franz Radl, Ex-Mitglied der verbotenen VAPO und im Zuge der Briefbombenserie verhafteter und später freigesprochener Steirer. Aber die Flugblätter aus Radls Wohnung, in denen der Feldbacher SPÖ-Bürgermeister Kurt Deutschmann als spielsüchtig verunglimpft worden ist, waren nicht das große Thema. Ebenso wenig die Vorwürfe der üblen Nachrede und Beleidigung. Denn der oststeirische Ortskaiser hat nicht zugelassen, dass darüber verhandelt wird. „Ich kann nicht mehr, ich habe solche Angst. Die Polizei hat gesagt, ich soll auf mich aufpassen“, brach der Bürgermeister sein Schweigen.

"Saujud"
Seit drei Jahren würde er von Neonazis nun bedroht werden. „Saujud“, haben Unbekannte nahe der Bürgermeisterwohnung auf den Boden gesprüht. „Deine Zeit kommt“, wurde dem Bürgermeister Feldbachs (5.000 Einwohner, 13 % Ausländer, viele türkische Migranten) mitgeteilt. Fazit: „Ich traue mich nicht mehr alleine nach Hause zu gehen“, stöhnte Deutschmann.

Ausländerfreund
„Man hat mich herausgepickt und will mich fertig machen.“ Nun hätte er Angst um seine Familie. Dennoch denke er nicht an Rücktritt oder Personenschutz. Vielmehr will er seinen ausländerfreundlichen Kurs fortsetzen und einen Integrationsbeauftragten einsetzen.

Dem rechtsextremen Radl hat der Politiker ausdrücklich nicht vorgeworfen, mit den Anfeindungen etwas zu tun zu haben. Es fehlen die Beweise. „Radl habe ich erst zwei Mal gesehen. Am Gericht. Und einmal in einem Lokal: Ich kam gerade vom WC, da hat er mich fotografiert.“ Das Foto sollte Deutschmanns Spielsucht „beweisen“. Aber „ich bin weder spiel- noch alkoholsüchtig“, betonte der Bürgermeister vor Gericht. Woher die Flugblätter kommen, sagte Radl nicht. Er stimmte bloß zu, dass sie eingestampft werden und hat die Verhandlungskosten zu tragen. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetzes läuft noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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