FPÖ gibt Mandat an ÖVP ab. Verzögerungen nicht mehr möglich.
Die oberösterreichische Landtagswahl hat die von ÖVP und Grünen erhofften Auswirkungen auf den Bundesrat. Das vorläufige Endergebnis zeigt, dass ein freiheitliches Mandat in der Länderkammer zur Volkspartei wandert. Damit haben Türkis und Grün einen Überhang von einem Mandat und können mit ihren Gesetzesinitiativen nicht mehr von SPÖ, FPÖ und NEOS blockiert werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Konkret hat die Volkspartei jetzt 26 Mitglieder im Bundesrat und die Grünen fünf. Auf der anderen Seite stehen 19 rote und nur noch zehn blaue Mandatare. Dazu kommt ein Vertreter der NEOS.
Der Bundesrat hat mit seinem suspensiven Veto in den allermeisten Fällen nur ein aufschiebendes Einspruchsrecht. Das heißt, der Nationalrat kann ein Gesetz mittels Beharrungsbeschluss dennoch beschließen. Wenn aber in die Kompetenzen der Länder eingegriffen wird, verfügt der Bundesrat über ein absolutes Vetorecht. In der Praxis nutzte er in den vergangenen Monaten zudem öfter die Möglichkeit, sich weder zustimmend noch ablehnend zu einem Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu äußern. Dann muss eine achtwöchige Frist verstreichen, bis das Gesetz in Kraft treten kann.