Abstimmungsfehler im Parlament: Bures bezweifelt strafrechtlichen Tatbestand.
Wien. Nach einer am Sonntag bekannt gewordenen Anzeige gegen die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller wegen eines Abstimmungsfehlers im Nationalrat hat sich auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures dazu geäußert. Sie bezweifelt, "dass ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt", sagte sie am Montag im Ö1-"Morgenjournal".
Die Anzeige eines Wiener Anwalts lautet auf Amtsmissbrauch. Hintergrund ist eine Abstimmung im vergangenen September zur Auflösung von Vereinen der Identitären, der Antrag der Liste Jetzt war von Kitzmüller fälschlicherweise als abgelehnt gewertet worden. "Es kann einmal ein Fehler passieren", verteidigte Bures ihre Kollegin im ORF-Radio. Eine solche Abstimmungspanne sei "erstmalig in dieser Form aufgetreten", sagte sie. Grundsätzlich hätten die Präsidenten die Abstimmungen immer sehr "sorgsam" durchgeführt.
Bures sieht Vorteil in "Willenskundgebung des Parlaments"
Als "Vorteil" bezeichnete Bures dem Umstand, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen Gesetzesantrag, sondern um eine "Willenskundgebung des Parlaments" in Form eines Entschließungsantrags gehandelt habe. Und auch andernfalls gäbe es Instanzen wie den Bundespräsidenten oder den Verfassungsgerichtshof, die "eine Gesetzesprüfung veranlassen könnten", so Bures.