Unter anderem soll die Dauer von Wegweisungen verländert werden. Zudem ist ein neuer Strafbestand bei langjährigen Taten geplant.
Die Gesetze zum Schutz vor Gewalt an Frauen sollen laut Frauenministerin Doris Bures (S) verbessert werden. Geplant sei ein neuer Strafbestand bei langjährigen Gewalttaten und eine Ausweitung des Wegweise-Rechts von drei auf sechs Monate, sagte die Politikerin am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Zu diesen Themen gebe es eine enge Zusammenarbeit mit Justizministerin Maria Berger (S). Wichtig dabei seien auch Schulungen, um die Sensibilität für Gewaltprobleme bei Richtern und Staatsanwälten zu schärfen.
Vorbildstellung Österreichs in Europa
"Wir haben in
Österreich seit zehn Jahren Gewaltschutzgesetzte, wo wir in ganz Europa eine
Vorbildstellung haben", erklärte Bures. Nach diesem langen Zeitraum seien
allerdings "da und dort Optimierungen" möglich. Geben soll es unter anderem
einen neuen Straftatbestand bei langjährigen Gewalttaten, um gegen
Wiederholungstäter vorgehen zu können. Die Dauer von Wegweisungen solle
ausgedehnt werden, da der jetzige Zeitraum laut Experten zu kurz sei.
Budgeterhöhung für Interventionsstellen
Hervorgehoben
wurde bei der Pressekonferenz die im März bekanntgegebene Budgeterhöhung für
die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie durch das Frauen- und
Innenministerium. Die Zahl der Betreuungen habe enorm zugenommen, da immer
mehr Hilfe suchen würden, so Bures. Nach 4.849 Fällen im Jahr 2001, gab es
im vergangenen Jahr 11.601 Opfer. In Wien konnten durch den Anstieg seit
2004 einige Bezirke wie Meidling, Hietzing oder Penzing nicht mehr aktiv
versorgt werden, 453 Betroffene erhielten 2006 nach Polizeieinsätzen keine
Hilfe durch die Wiener Interventionsstelle.
Personelle Aufstockungen
Dies werde sich nun ändern, kündigten
die Leiterin Rosa Logar sowie die Frauenministerin an. Neben personellen
Aufstockungen in Wien, würden in den Bundesländern Tirol, Salzburg und
Niederösterreich zusätzliche Regionalstellen errichtet. Verstärkt werden
soll vor allem die Betreuung von Frauen, die durch schwere Gewalttaten
bedroht sind. Ab Jänner werden alle Fälle diesbezüglich eingestuft.
Hälfte der Gewalttaten kann verhindert werden
"Wir gehen
davon aus, dass die Hälfte der schweren Gewalttaten in der Familie
verhindert werden kann", so Logar. Eine Wegweisung sei wie die "Rote Karte
im Fußball". Vor allem besonders gefährliche Täter würden sich allerdings
nicht an Betretungsverbote halten. Notwendig sei in diesem Bereich eine
Verbesserung der Strafjustiz. Das Gesetz sei zwar gut, die Anwendung müsse
allerdings in jedem Fall gewährleistet werden. Grundsätzlich seien zehn bis
20 Prozent der Opfer von schweren Gewalttaten bedroht.