Grasser-Rechtsanwälte bisher mit Vorwürfen gegen Justiz, Politik und Medien gescheitert.
Der 72. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere startete im neuen Jahr mit einem Angriff der Grasser-Verteidigung auf die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Es gebe den Anfangsverdacht des wiederholten Amtsmissbrauchs, da sie Vernehmungsprotokolle monatelang nicht zu den Gerichtsakten genommen hätten.
Die Ankläger würden ein "Schattenverfahren" führen, so der Vorwurf. Grasser-Verteidiger Norbert Wess stützte sich dabei heute auf von ihm eingeholte "gutachterliche Stellungnahmen" von sieben Strafrechtsprofessoren, die diesen behaupteten Amtsmissbrauch erhärten würden. Grasser habe das Vertrauen in die Ankläger "vollkommen verloren". Die beiden Oberstaatsanwälte nahmen heute die Vorwürfe gelassen zur Kenntnis.
Massive Vorwürfe gegen Richterin Hohenecker
Schon zum Verhandlungsstart am 12. Dezember 2017 hatte die Grasser-Verteidigung massive Vorwürfe gegen Richterin Marion Hohenecker erhoben, von denen bisher nichts übrig geblieben ist. Ein Disziplinarverfahren gegen ihren Mann, der ebenfalls Richter ist und vor Jahren kritische Tweets gegen Grasser veröffentlicht hatte, wurde vorerst eingestellt, berichtet heute der "Standard". Eine medienrechtliche Anzeige Grassers gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen eines Interviews wurde von der Justiz nicht weiter verfolgt.