Führen "Schattenverfahren"

Buwog-Prozess: Grasser greift Staatsanwälte an

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Grasser-Rechtsanwälte bisher mit Vorwürfen gegen Justiz, Politik und Medien gescheitert.

Der 72. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere startete im neuen Jahr mit einem Angriff der Grasser-Verteidigung auf die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Es gebe den Anfangsverdacht des wiederholten Amtsmissbrauchs, da sie Vernehmungsprotokolle monatelang nicht zu den Gerichtsakten genommen hätten.

Die Ankläger würden ein "Schattenverfahren" führen, so der Vorwurf. Grasser-Verteidiger Norbert Wess stützte sich dabei heute auf von ihm eingeholte "gutachterliche Stellungnahmen" von sieben Strafrechtsprofessoren, die diesen behaupteten Amtsmissbrauch erhärten würden. Grasser habe das Vertrauen in die Ankläger "vollkommen verloren". Die beiden Oberstaatsanwälte nahmen heute die Vorwürfe gelassen zur Kenntnis.

 

Massive Vorwürfe gegen Richterin Hohenecker

Schon zum Verhandlungsstart am 12. Dezember 2017 hatte die Grasser-Verteidigung massive Vorwürfe gegen Richterin Marion Hohenecker erhoben, von denen bisher nichts übrig geblieben ist. Ein Disziplinarverfahren gegen ihren Mann, der ebenfalls Richter ist und vor Jahren kritische Tweets gegen Grasser veröffentlicht hatte, wurde vorerst eingestellt, berichtet heute der "Standard". Eine medienrechtliche Anzeige Grassers gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen eines Interviews wurde von der Justiz nicht weiter verfolgt.

Eigentlich ist der heutige Verhandlungstag zur Protokollberichtigung gedacht, danach sollte es um eine neue Causa gehen, die Richterin Hohenecker eingeschoben hat: Eine Anklage wegen Prozessbetrugs durch den Zweitangeklagten Walter Meischberger. Hierbei geht es um die - laut Anklage verzögerte - Räumung und Übertragung von dessen Villa in Wien Döbling. Im Zuge des Verfahrens soll der Ex-FPÖ-Generalsekretär vor dem Bezirksgericht Döbling falsche Unterlagen vorgelegt haben, was Meischberger bestreitet.
 
Hohenecker begann den ersten Prozesstag nach der längeren Weihnachtspause heute mit der neuerlichen Angelobung der sechs Schöffen. Nach den Protokollberichtigungsanträgen und der Abhandlung der Causa "Villa Döbling" wird im Frühjahr mit den Zeugeneinvernahmen gestartet.
 
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 10:46

Zum Vorwurf der angeblichen Absprachen wolle er gar nichts mehr sagen, so der Staatsanwalt. Dazu geben es schon eine Stellungnahme.

 10:46

Jetzt nimmt der Staatsanwalt Alexander Marchart Stellung: Er weist alle Vorwürfe als Unterstellung zurück, strafrechtlich relevante Verleumdung stehe im Raum.

 10:38

Grasser habe jegliches Vertrauen in die beiden Staatsanwälte Denk und Marchart verloren, sagt sein Anwalt Wess. Dass sie da seien, verletze sein Recht auf ein faires Verfahren.

Bis zum Start des Beweisverfahrens am 19. Februar solle über die Anträge gegen die Staatsanwälte entschieden werden, schließt Anwalt Wess seine Ausführungen ab.

Zusammenfassend: Es geht darum, dass Grassers Verteidiger fordern, das Gericht möge Anzeige gegen die Staatsanwälte erstatten…

 10:30

Die Führung von Ermittlungen abseits der Hauptverhandlung hätte in diesem Verfahren System, sagt Wess. Da könne man wohl nicht von einem fairen Verfahren sprechen.

 10:29

Anwalt Wess erläutert anhand weiterer Beispiele, warum Grasser kein faires Verfahren hat.

Immer wieder geht es darum, dass die Staatsanwälte noch während des Verfahrens Ermittlungen führten. Es habe auch eine Besprechung der Staatsanwälte mit einem Buwog-Mitangeklagten gegeben – „er sitzt hier im Saal“. Die Staatsanwälte würden nur „den Grasser“ wollen, hätten dem Mitangeklagten in Aussicht gestellt, dass eine Grasser belastende Aussage positive Folgen für den anderen Beschuldigten hätte.

Wess: „Zu dieser Beschuldigtgen-Einvernahme gibt es im Akt kein Dokument“.

Auch andere Beschuldigte hätten solche Angebote bekommen.

 10:20

Was ebenfalls ein Rechtsbruch sei, führt Anwalt Wess aus: Dass schon nach Start der Hauptverhandlung weitere Ermittlungsschritte gesetzt wurden. Alle sieben Gutachter hätten das als rechtswidrig bezeichnet.

 10:20

Jetzt geht es um den Zeugen Heinrich T., der auch für das Hauptverfahren geladen ist – der aber zuvor schon ausführlich von der Staatsanwaltschaft befragt wurde – scheinbar im Zusammenhang anderer Ermittlungen, aber in Wahrheit zu Dingen, die auch für das Buwog-Hauptverfahren relevant sind, kritisiert Grasser-Anwalt Wess.

Zur Vorgangsweise der Staatsanwälte habe man inzwischen etliche rechtliche Gutachten eingeholt, sagt Anwalt Wess. Alle Gutachter seien der Ansicht, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtswidrig sei – konkret geht es darum, dass Einvernahmeprotokolle monatelang nicht zum Akt genommen wurden.

 10:05

Grasser-Anwalt Norbert Wess führt jetzt sehr ausführlich aus, wie Ermittlungen in einer Neben-Causa des Hauptverfahrens zur Buwog seitens der Staatsanwaltschaft sehr langsam bzw schwer nachvollziehbar waren. Es seien über Monate ein „Schattenakt“ bzw ein „Schattenverfahren“ geführt worden. Da geht es auch um Zeugenbefragungen, deren Protokolle erst ein Jahr nachher zum Akt genommen worden sei. Das sei ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung, so der Anwalt.

 09:54

Staatsanwälte Denk und Marchart stehen laut Wess im Zusammenhang mit der Verfahrensführung gegen Grasser im Verdacht des Amtsmissbrauch. Verstöße gegen Europäische Menschenrechtskonvention.

 09:54

Grasser Anwalt Norbert Wess tritt vor, kündigt an einen Antrag zu stellen. Übergibt diesen auch gleich der Richterin in schriftlicher Form.

 09:52

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Wir berichten für Sie live zum Grasser-Prozess. Heute ist u.a. Meischbergers Villa im Visier der Richterin.