Zweiter Anlauf

BVT-Affäre: Grünes Licht für U-Ausschuss

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Keine Einwände im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats.

Einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) steht nichts mehr im Weg. Donnerstagabend gab der Geschäftsordnungsausschuss im Nationalrat Grünes Licht für das Verlangen der Opposition, teilten danach mehrere Fraktionen der APA mit. Mit der Behandlung im Plenum am Freitag gilt dieser als offiziell eingesetzt.

Tauziehen um U-Ausschuss

Um den Untersuchungsausschuss hatte es Tage zuvor noch ein Tauziehen gegeben, da sich die ÖVP auf die Position zurückgezogen hatte, das Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz noch gründlich überprüfen zu wollen. Im Geschäftsordnungsausschuss wurde nun kein Antrag auf Unzulässigkeit gestellt, womit dem Verlangen praktisch stattgegeben wurde.

Die Opposition will erst im Spätsommer oder Herbst mit den Befragungen der Auskunftspersonen beginnen. Über den Sommer will man sich dem Aktenstudium widmen.

18 Mitglieder

Der BVT-Untersuchungsausschuss hat - wie jener zur Causa Eurofighter - 18 Mitglieder. Gleich ist auch die Aufteilung auf die Fraktionen: Sechs Mandatare stellt die ÖVP, je fünf entsenden SPÖ und FPÖ. Die NEOS und die Liste Pilz sind mit jeweils einem Mandatar bzw. einer Mandatarin vertreten. Zum Verfahrensrichter wurde Eduard Strauss, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien, gewählt.

Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß der Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) inne. Er kann sich aber auch von der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) bzw. der Dritten Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) vertreten lassen. Zum stellvertretender Verfahrensrichter wählten die Abgeordneten Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des OLG Wien.

Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte Arthur Mikesi als Verfahrensanwalt und Wolfgang Schupfer als sein Stellvertreter wachen. Alle Beschlüsse im Ausschuss seien einstimmig gefasst worden, berichtete die Parlamentskorrespondenz Donnerstagabend.

Einen Antrag auf Unzulässigkeit des Einsetzungsverlangens oder auf Änderung des Untersuchungsgegenstandes gab es dieses Mal nicht. "Wir haben mit den Rechts- und Legislativdienst des Parlaments gesprochen. Aus dessen Sicht bestehen keine verfassungsrechtlichen Einwände", sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger zur APA - "daher wird es den Ausschuss geben".

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