VfGH: Teile des "Kabinettsakt" sind zu liefern
Ministerium verspricht schnelle Aktenlieferung
Das Innenministerium hat nach der VfGH-Entscheidung die umgehende Lieferung der vom BVT-U-Ausschuss geforderten Akten zugesagt. Die drei Oppositionsfraktionen zeigten sich erfreut.
Der Ministerium erklärte in einer Stellungnahme am Montag neuerlich, jene Teile des sogenannten Kabinettsakts mit der Stammzahl 34110/KBM/2018 vorgelegt zu haben, die nach interner Prüfung dem Untersuchungsgegenstand zugerechnet werden konnten. Nicht übermittelt worden seien Akten, "die einerseits inhaltlich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten, andererseits zeitlich erst nach Fassung und Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses entstanden sind". Die Opposition ist dagegen der Meinung, dass interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT am 28. Februar fehlen.
Oppositions-Parteien sind erfreut
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keinerlei Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge. "Weder über die Vorbereitung des Überfalls auf das BVT, noch über eine Expost-Dokumentation des Einsatzes." Er hoffe, dass das Innenministerium sich nun kooperativ verhält und den Ausschuss nicht zwingt, erneut den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten, so Krainer.
Überaus erfreut zeigt sich NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. "Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt." Sie hoffe, "dass das Innenministerium nun endgültig das unwürdige Blockieren unserer Aufklärungsarbeit beendet", so Krisper.
Auch Peter Pilz begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Kickl kann jetzt seine Kabinettsakten nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken." Pilz hofft, "dass der Minister jetzt seinen Widerstand aufgibt und die versteckten Akten von EGS und Kabinett liefert".