Bundeswahlbehörde

BZÖ bleibt im Nationalrat

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Laut Bundeswahlbehörde hat das BZÖ den Einzug in den Nationalrat geschafft - Die FPÖ verzichtet auf eine Wahlanfechtung.

Nach Ansicht der Bundeswahlbehörde hat das BZÖ bei der Nationalratswahl am 1. Oktober die Vier-Prozent-Hürde übersprungen und damit den Einzug in den Nationalrat geschafft. Das ist das Ergebnis einer Sitzung der Wahlbehörde am Mittwoch. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Die FPÖ wird die Nationalratswahl nach dem Beschluss der Bundeswahlbehörde nicht anfechten. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky erklärte "doppelt gemoppelt" sei nicht notwendig. Er verwies darauf, dass der an der Sperrklausel für den Nationalrat gescheiterte Hans-Peter Martin schon angekündigt habe, die Frage der Rechtmäßigkeit des BZÖ-Wahlergebnisses unter die Lupe nehmen zu lassen. "Wir harren der Dringe", so Vilimsky.

Mit dem Entschluss hat sich die Bundeswahlbehörde nicht der Meinung des Verfassungsjuristen Heinz Mayer angeschlossen. Nach Ansicht Mayers handelt es sich bei "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ " und "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" um formal zwei verschiedene Listen, deren Stimmen man auch nicht zusammen zählen könne.

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