Jörg Haider darf einen Sudanesen, der zweimal vergeblich um die Staatsbürgerschaft angesucht hat, nicht mehr "Hassprediger" nennen.
Ein sudanesischer Staatsbürger, dem das Land Kärnten bereits zwei Mal die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert hat, hat an einer anderen juristischen Front einen Sieg errungen. Der Mann hat einen Prozess gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) angestrengt, weil dieser ihn öffentlich als "Hassprediger" bezeichnet hat.
Urteil in Graz
Das Oberlandesgericht Graz hat Haider die
Verwendung dieser Bezeichnung nun untersagt. Der Direktor der Islamischen
Religionspädagogischen Akademie hat unterdessen ebenfalls eine Klage gegen
Haider angekündigt.
Haider und der geschäftsführende BZÖ-Landesobmann Stefan Petzner "sind schuldig zu unterlassen, den Kläger als fundamentalistischen Moslem und Hassprediger zu bezeichnen", wie es im Urteil wörtlich heißt. Diese Behauptungen seien zudem "als unwahr zu widerrufen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsbürgerschaftsantrag abgewiesen
Mohamed Al-Amin Amir
hatte die Klage eingebracht, nachdem ihm mit Bescheid vom 8. Februar 2006
die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen mangelnder persönlicher
Integration verweigert worden war. Haider hatte in einer Aussendung diese
Entscheidung mit den Worten begrüßt: "Wir wollen keine fundamentalistischen
Moslems und Hassprediger in Kärnten."
Al-Amin Amir sieht in dieser Bezeichnung eine persönliche Beleidigung. Er sei nicht fundamentalistisch und schon gar kein Hassprediger. Besonders erbost zeigte er sich über eine Begründung der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes, ihm den österreichischen Pass zu verweigern, nämlich den Vorwurf, er habe als muslimischer Religionslehrer Schulkinder geschlagen. "Ich habe niemals meine Hand gegen ein Kind erhoben", beteuerte er.
Kein Widerruf in den Medien
Nicht durchgekommen ist Al-Amin Amir
beim OLG Graz hingegen dem Begehren, dass Haider und Petzner den Widerruf in
Kärntner Zeitungen veröffentlichen müssten. Dafür fehle die rechtliche
Grundlage, heißt es in der Begründung. Die inkriminierten Behauptungen
seien "ehrenbeleidigend und kreditschädigend", diesbezüglich stehe jedoch
kein Urteilsveröffentlichungsanspruch zu, sondern nur "ein Anspruch auf
Widerruf und Veröffentlichung desselben".
Das BZÖ erklärte durch die Person Petzner, man werde erst prüfen, ob weitere juristische Schritte unternommen werden.
Islamische Religionspädagogische Akademie
Elsayed Elshahed,
Direktor der Islamischen Religionspädagogischen Akademie, der von Haider als
"radikaler Islamist" bezeichnet worden war, will dagegen ebenfalls
juristische Schritte unternehmen. Wie die "Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe
berichtet, will er, ebenso wie der Leiter des Islamischen
Religionspädagogischen Instituts Amir Zaidan rechtliche Schritte gegen den
Kärntner Landeshauptmann ergreifen. Elshahed bezeichnete die Vorwürfe
Haiders, der die Absetzung der beiden gefordert hatte, als "Rufmord".