Vorstellungsgespräch

Chef hat Nase voll: 6 Bewerber, keiner taucht auf

Von sechs Bewerberinnen kam am Ende niemand. 

oe24-Lesern dürfte der Chef der Kärntner Reinigungsfirma Brillant, Robert Isop, bereits bekannt sein. Der Unternehmer zeigt regelmäßig auf, mit was für Absurditäten sich Unternehmer teilweise herumschlagen müssen. Neuestes Beispiel: (Nie stattgefundene) Bewerbungsgespräche.

Wie Isop im oe24-Gespräch erklärt, schrieb er eine Stelle als Reinigungskraft in seinem Familienunternehmen aus. Sechs Vorstellungsgespräche wurden dann avisiert. Nur, gekommen ist am Ende niemand. Die Zeit, die er sich dafür genommen hat, bekommt er freilich nicht zurück.

Keine einzige Bewerberin tauchte auf

"Eine Bewerberin hat angerufen und gemeint, sie hat eine Autopanne, eine andere Magen-Probleme, die Dritte hat einfach nur kommentarlos eine Krankmeldung geschickt. Und der Rest: Hat gleich gar nichts gesagt", ärgert sich der Unternehmer. Er stellt aber klar: "Wenn wer krank ist, dann ist er krank". Außerdem sei der Job für viele sicherlich kein "Traumjob". Dafür habe er Verständnis. Bei der Häufigkeit sei es aber auffällig.

Mittlerweile sei es auch "Neumode", so Isop, dass angerufen und gesagt wird, "sie müssen sich jetzt vorstellen". Der Unternehmer denke sich da schon, "wie kann man sich so unglücklich ausdrücken". 

AMS sanktioniert "Fernbleiber" 

Und was macht das AMS dagegen? Auf oe24-Anfrage erklärt ein Sprecher, dass Betriebe solche Fälle melden können. Dann müssen sich die Betroffenen rechtfertigen, also belegen, dass sie etwa im Krankenhaus waren, beim Arzt oder bereits einen anderen Job gefunden haben. Geschieht das nicht, gibt es Sanktionen. Am Anfang heißt das: Das Arbeitslosengeld wird eine Zeit lang nicht ausbezahlt. Die Unbelehrbaren - also die, die drei Sanktionen hintereinander bekommen - können den Anspruch auf das Arbeitslosengeld gänzlich verlieren. Anschließend müssen sie wieder arbeiten, um sich den Anspruch erneut zu "verdienen".

Allein im letzten Jahr ergaben sich über 30.000 Sanktionen aus der "Verweigerung bzw. Vereitelung der Arbeit/Schulung".

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