Covid-Verordnung

Corona: Take-Away-Verbot auf Skihütten war verfassungswidrig

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Erreichbarkeit der Hütte über die Straße kein sachliches Kriterium.

Wien. Das im vergangenen Winter erlassene Verbot für Speisen und Getränke zum Mitnehmen für viele Skihütten war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtswidrig. Das teilte der VfGH am Donnerstag in einer Veröffentlichung mit. Die damalige Verordnung der Regierung zielte explizit auf solche Hütten ab, die nicht mit einem Fahrzeug über eine Straße erreichbar waren. Hütten, die sich jedoch bei einer Talstation befanden, durften dagegen Take-Away-Services anbieten.

Begründet wurde die Unterscheidung damit, dass Hütten bei Talstationen in der Regel einen größeren Parkplatz angeschlossen hätten und so den Kunden mehr Platz zur Verfügung stehe. Für den VfGH ist die Erreichbarkeit auf der Straße jedoch kein sachliches Kriterium für eine Unterscheidung.

Dass eine Hütte an eine Straße angeschlossen sei, gebe "keinen verlässlichen Aufschluss darüber, ob im Nahebereich ausreichend Platz zum Essen oder Trinken unter Wahrung der erforderlichen Mindestabstände gegeben ist", heißt es vom VfGH. "Daher verstießen die Verordnungen gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz entspringende Sachlichkeitsgebot."

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