Bereits am Mittwoch soll der Nationalrat Covid-19-Tests in Arztpraxen beschließen, die von den Kassen (auf Kosten des Bundes) zu bezahlen sind.
Die türkis-grüne Koalition plant angesichts der Coronakrise weitere Gesetzesänderungen: Bereits am Mittwoch soll der Nationalrat Covid-19-Tests in Arztpraxen beschließen, die von den Kassen (auf Kosten des Bundes) zu bezahlen sind. Das geht aus einem der APA vorliegenden Antrag hervor, der heute, Montag, vom Gesundheitsausschuss Richtung Plenum geschickt werden soll. Auch weitere Änderungen der Coronagesetze will man plenarreif machen. Zuvor gibt es ein Expertenhearing.
Eingebracht wird das Gesetz für die Tests bei niedergelassenen Kassenvertragsärzten und Laboren mittels selbstständigem Ausschussantrag, was einen Nationalratsbeschluss noch diese Woche ermöglicht. Die Krankenversicherungsträger müssen den Ärzten für diese Leistung ein Pauschalhonorar zahlen, Zuzahlungen der Patienten werden gesetzlich unterbunden. Der Bund ersetzt den Kassen die Ausgaben aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Die Regelung soll für die Dauer der Corona-Pandemie gelten.
Mit dem selben Antrag wird auch ein Teil der Beschaffung von Schutzausrüstung neu geregelt. Für freiberuflich tätige Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialbereich (von den Ärzten über Pfleger bis zu Sozialarbeitern) ist nun die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig, sofern die Beschaffung nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt. Auch hier trägt der Bund die Kosten. Die konkrete Bedarfserhebung und auch Verteilung an die einzelnen Leistungserbringer soll durch die jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen organisiert werden.
Neben diesem Antrag gibt es auch weitere Änderungen zum Epidemie-, Tuberkulose- und COVID-19-Maßnahmengesetz, nachdem Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seinen bereits überarbeiteten Entwurf in der Vorwoche erneut einer kurzen Begutachtung unterzogen hat und wieder mehrere tausend Stellungnahmen eingelangt sind. Auch dies soll der Gesundheitsausschuss heute, Montagnachmittag, Richtung Nationalratsplenum schicken.
Unter anderem soll dabei die Gültigkeitsdauer von Vorschriften weiter eingeschränkt werden. So wird ein unbegrenzter Lockdown ausgeschlossen (und die Erfüllung familiärer Rechte und Pflichten wurde als Ausnahme dazugenommen), die entsprechende Verordnungen treten nach zehn Tagen automatisch wieder außer Kraft. Die Gültigkeit des Maßnahmengesetzes wird nun nicht bis Ende 2021 verlängert, sondern nur bis 30. Juni. Eine Verlängerung um ein halbes Jahr ist per Verordnung allerdings möglich, wenn die epidemiologische Situation das nötig macht.
Für das Contact Tracing wird festgelegt, dass Daten von den Gesundheitsbehörden innerhalb von 28 Tagen wieder zu löschen sind. Genau geregelt wird, welche Daten bei der Einreise aus Risikogebieten bekannt gegeben werden müssen und dass auch Gabelflüge durch solche Gebiete berücksichtigt werden.
Die Vorgaben für Präventionskonzepte richten sich nun nach der Art der Veranstaltung. Berufsgeheimnisse werden durch eine Klarstellung geschützt, Kontrollen dürfen an seuchenspezifischen Dokumenten vorgenommen werden. Auch die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Gesundheitsministerium und Landes- und Bezirksbehörden wird genau festgeschrieben.
Die FPÖ kritisierte die Vorgangsweise der Koalition am Montagvormittag. ÖVP und Grüne versuchten Experten und Parlamentarier zu überrumpeln, kritisierte Klubchef Herbert Kickl in einer Aussendung. Die Gesetze seien gespickt von absolut unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Kickl mutmaßte zudem, dass die SPÖ in Richtung Koalition eingeknickt sein könnte, womit das von der FPÖ angepeilte Bremsen der Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht mehr möglich wäre.