Grasser-Anklage

Bleibt KHG nur Steuer-Strafe?

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Justiz-Insider zu ÖSTERREICH: "Nicht genügend Beweise für Untreue."

Die Vorgeschichte: 2004 60.000 (Buwog-)Bundeswohnungen verkauft. Der Deal roch nach „Freunderlwirtschaft“. Die Justiz suchte nach Beweisen dafür, dass der damalige FPÖ-Finanzminister Grasser den Verkauf zum wirtschaftlichen Schaden der Republik vorgenommen habe.

Aber: Dadurch, dass weder Liechtenstein, noch die Schweiz, noch Großbritannien bislang Rechtshilfeansuchen – Kontoöffnungen – genehmigt haben, stehe der „Fall vor dem Kollaps“, sagt der Justiz-Insider.

Dazu komme, dass jene Aussage, die Grasser am meisten belastet, von seinem Ex-Mitarbeiter Ramprecht stammt. Dieser habe „aber nie Beweise geliefert“.

Zu schnell will die Justiz den Fall – mit den vielen offenen Fragen und seltsamen Verstrickungen – aber nicht einstellen: Zum einen wird noch wegen mutmaßlicher unerlaubter Geschenkannahme ermittelt. Zum anderen ist der Justiz-Insider „zuversichtlich, dass genügend Beweise“ für eine mutmaßliche Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorliegen würden. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

Allerdings spielt auch hier – ebenso wie bei der Buwog – ein kompliziertes Stiftungsgeflecht in Liechtenstein eine Schlüsselrolle. Solange die Ermittler und Staatsanwälte dieses nicht sichten können, stockt das Verfahren …

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