Reform notwendig

Das ändert sich ab 1. Juni bei der Sterbehilfe

Verfassungsgerichtshof hob Regelung zur Erneuerung einer Sterbeverfügung teilweise als verfassungswidrig auf 

Beim seit Jänner 2022 in Kraft getretenen Sterbeverfügungsgesetz besteht Reformbedarf. Die Regelung ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Voraussetzung ist die Errichtung einer Sterbeverfügung. Das Gesetz sah vor, dass dieser aufwändige Prozess nach einem Jahr erneuert werden muss - eine Regelung, die der Verfassungsgerichtshof Ende 2024 aber aufhob. Eine Neuregelung steht aus, damit gelten Sterbeverfügungen ab 1. Juni unbegrenzt.

Der VfGH hatte sich nach mehreren 2023 vom Verein Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) und weiteren Personen eingebrachten Anträgen erneut mit der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Die Antragsteller argumentierten unter anderem, durch die vorgeschriebenen "zeitraubenden und kostspieligen" Formalitäten werde leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht.

Ergebnis des im Dezember 2024 verkündeten Entscheids war unter anderem, dass der VfGH es als verfassungswidrig einstufte, dass das aufwändige Verfahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem Jahr für eine neue Verfügung durchlaufen werden muss. Die "Reparaturfrist" für den Gesetzgeber läuft mit Ende Mai 2026 aus, ab 1. Juni gelten aufrechte und neue Sterbeverfügungen unbefristet, erklärte die Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) gegenüber der APA.

ÖGHL-Präsidentin: "Wesentliche Erleichterung"

"Das ist eine wesentliche Erleichterung für Menschen mit fortschreitender Erkrankung, die ihr Leben zwar nicht unmittelbar beenden wollen, sich aber diesen Ausweg jederzeit offenhalten möchten", so ÖGHL-Präsidentin Christina Kaneider. Die Erfahrung aus der Beratungstätigkeit der ÖGHL zeige, dass nicht wenige Menschen mit aufrechter Sterbeverfügung eines natürlichen Todes sterben "Das Wissen, jederzeit selbstbestimmt sein Lebensende wählen zu können, nimmt den Betroffenen viel Druck", so Kaneider.

Eine sinnvolle Lösung für die Gesetzesreparatur wäre ein weniger komplexes Verlängerungsprozedere, auch eine Streckung der Gültigkeit der Verfügung über ein Jahr hinaus wäre sinnvoll, sagte Kaneider.

Justizministerium: Entwurf "in politischer Koordinierung"

Aus dem Büro von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hieß es dazu auf APA-Anfrage knapp, die Sterbeverfügungen gelten ab 1. Juni 2026 vorerst - bis zu einer Neuregelung - unbefristet. Es werde "eine Möglichkeit für Menschen mit aufrechter Sterbeverfügung geschaffen, diese nach Ablauf eines Jahres vereinfacht zu erneuern". "Ein entsprechender Entwurf des Justizministeriums befindet sich in politischer Koordinierung mit den Koalitionspartnern und wir sind zuversichtlich, diesen bald umsetzen zu können."

Assistierter Suizid seit 2022 legal

Assistierter Suizid ist in Österreich seit 2022 legal. Das Sterbeverfügungsgesetz wurde nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt, der Teile des Strafgesetzbuchs als verfassungswidrig aufhob. Für die Beantragung einer Sterbeverfügung muss die betroffene Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen.

Zwei Ärzte, einer davon mit palliativmedizinischer Qualifikation, müssen Aufklärung leisten, und die Verfügung ist schriftlich bei Notar oder Patientenvertretung zu errichten. Nach der ersten Aufklärung ist eine Wartefrist von drei Monaten vorgeschrieben, die bei kurzer Lebenserwartung auf zwei Wochen verkürzt wird.

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