Pflege-Entwurf

Die Verordnung im Wortlaut

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Der Entwurf zur Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird, hat folgenden Wortlaut:

"Vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind ausgenommen: Ausländer, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen ..., hinsichtlich der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten, wenn der Privathaushalt Arbeitgeber ist und die zu pflegende Person Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz ... bezieht und die Beschäftigung der Vollversicherung ... unterliegt."

In den Erläuterungen heißt es: "Es soll sichergestellt werden, dass nur Haushalte, in denen pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld ab der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen, in den Genuss der Ausnahmebestimmung kommen. Pflegegeld der Stufe 1 gebührt für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden. Die Ausnahme soll auf die persönliche Pflege und Betreuung beschränkt sein und nicht für sonstige gewöhnliche Haushaltstätigkeiten wie z.B. Reinigung, Gartenbetreuung, etc. gelten. Von der Ausnahme sollen weiters nur Tätigkeiten erfasst sein, die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen. Dadurch ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz genießen. "

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