Ex-ÖVP-Chef Karl Mahrer kommt in der Causa Wienwert mit einer Diversion davon - gegen die Bezahlung eines Geldbetrags.
Richter Michael Radasztics gab dem Antrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt. Das Ehepaar Mahrer nahm die Entscheidung an.
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Ein Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah in einer ersten kurzen Stellungnahme keine Gründe, die gegen die diversionelle Erledigung sprechen würden. Die WKStA werde sich nicht gegen die Diversion aussprechen.
Der vorsitzende Richter begründete die Annahme der Diversion anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.