90.000 Betroffene

E-Cards ohne Foto werden Mitte Jänner gesperrt

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E-Cards ohne Foto werden am 15. Jänner 2024 gesperrt. Nach derzeitigem Stand droht das rund 90.000 Personen, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag. 

Der Versicherungsstatus bleibe aber auch bei gesperrter E-Card erhalten, versicherte Bernhard Wurzer, Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), am Rande einer Pressekonferenz.

Foto muss nachgereicht werden

Die Sperre der E-Card betrifft jene, die zwar in Österreich versichert sind bzw. im letzten Jahr versichert waren, bei denen bis Ende des Jahres aber kein Foto in den Beständen der Pass- oder Führerscheinbehörden oder des Fremdenregisters für die Ausstellung einer E-Card mit Foto vorhanden ist.

Reicht man nicht selbst ein Foto nach, wird die E-Card mit 15. Jänner 2024 gesperrt, wie aus einer Anfragebeantwortung an die FPÖ hervorgeht. Ausgenommen von der Foto-Pflicht auf der E-Card sind Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren bzw. in den Pflegestufen vier bis sieben sind ebenfalls nicht von der Sperre bedroht.

Da man aber eben ein Foto nachreichen kann, reduziert sich die Zahl der Betroffenen laut Gesundheitsministerium auch laufend - derzeit dürfte es sich noch um etwa 90.000 Personen handeln.

Trotz Sperre weiter versichert

Die Inanspruchnahme von Leistungen sei auch nach dem 15. Jänner weiterhin problemlos möglich, betonte das Gesundheitsministerium. Die Information der Versicherten, deren Karten "gesperrt" wurden, erfolge persönlich im Anlassfall im Rahmen von Arztbesuchen oder bei Kontakt mit der Sozialversicherung. Gehen betroffene Personen also nach dem 15. Jänner zum Arzt, sollen sie dort informiert werden, dass sie innerhalb von 150 Tagen ein Foto registrieren müssen.

Wurzer erklärte auf Journalistenfragen am Rande einer Pressekonferenz, dass lediglich eine ganz kleine Gruppe an Versicherten betroffen sei. Der Versicherungsstatus bleibe erhalten, unterstrich er. Betroffene würden informiert, und wenn man zum Arzt gehe, sei auch gewährleistet, dass man innerhalb der Frist ein Foto nachreichen könne.

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