Affäre wird teuer

Ehebruch: Geliebte muss zahlen

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Daran denken wohl die wenigsten beim Seitensprung: Eine außereheliche Beziehung kann teuer werden – auch für Nebenbuhler.

Paragraf 49: Dieser Passus des Ehegesetzes steht am dritthäufigsten als Begründung in heimischen Scheidungspapieren – und lässt bei Detektiven die Kasse klingeln. Ein Ehegatte kann die Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Verfehlung, ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung (...) nicht erwartet werden kann.

Im Klartext: Es geht ums Fremdgehen. Von den 19.701 Scheidungen im Jahr 2008 wurden 1.137 nach Paragraf 49 vollzogen. Oft mit harten Konsequenzen für den untreuen Partner – entscheidet doch die Schuldfrage über Unterhaltsforderungen und Pensionsansprüche.

„Ehebruch ist ein Eingriff in geschütztes Rechtsgut“
Entsprechend verbittert die Anstrengungen, der verflossenen Liebe Verfehlungen nachzuweisen – oft mit Hilfe eines Detektivs. Was wenige wissen: Die Kosten für den Schnüffler können dem oder der Geliebten des Ehebrechers aufgebrummt werden.

Denn, so Johann Fesl, Geschäftsführer des Fachverbands der Berufsdetektive: „Bei der Ehe handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag. Ein Eingriff in dieses geschützte Rechtsgut zieht Konsequenzen nach sich.“ Das heißt: Eine Geliebte kann zur Kasse gebeten werden, wenn sie durch den „Eingriff“ Kosten verursacht. Und dazu gehört auch die Gage eines Detektivs, den die betrogene Ehefrau engagiert hat.

Die skurrile Regelung klingt nach totem Recht – ist sie aber nicht: „Es ist keineswegs ungewöhnlich, dass ein Nebenbuhler die Rechnung präsentiert bekommt“, weiß Fesl.

Auch FPÖ-Chef Strache setzte einen Detektiv ein
Prominentestes Beispiel dafür: 2007 wollte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die Kosten für einen Berufsdetektiv bei einem Tiroler Textil-Unternehmer einklagen, der eine Affäre mit seiner Ex-Frau hatte. Es kam nicht so weit: Aus Angst vor pikanten Details wurde die Klage zurückgezogen. In einem anderen Fall entschied der OGH hingegen, dass eine Wienerin die Kosten übernehmen müsse: Sie hatte sich mit ihrem verheirateten Ex-Lover getroffen. Es wurde angeblich nur geredet – ein Richter hatte den beiden jedoch auferlegt, den Kontakt abzubrechen.

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