"Wenn wir ein einheitliches Tierschutzgesetz zusammenbringen, sollte uns das bei Jugendlichen viel mehr ein Anliegen sein", sagte Familienminister Mitterlehner.
Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) hat am Dienstag vor dem Ministerrat den von ihm angepeilten Zeitplan für ein österreichweit einheitliches Jugendschutzgesetz bekräftigt. Er peilt eine Lösung vor dem Sommer an. Den Auftakt für konkrete Verhandlungen soll eine Enquete am 3. März machen.
"Wenn wir ein einheitliches Tierschutzgesetz zusammenbringen, sollte uns das bei Jugendlichen viel mehr ein Anliegen sein", sagte er. Schließlich würden sich Jugendliche auch über Bundesländergrenzen hinweg bewegen. Die größten Bedenken zu einer Vereinheitlichung kommen nach Angaben des Ministers aus den westlichen Bundesländern, also vor allem aus Tirol und Vorarlberg.
Forderung der Bundesjugendvertretung
Österreich hat neun
Bundesländer und neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze - eine "absurde"
Situation, wie die Bundesjugendvertretung feststellt. Sie startet deshalb
einen neuen Anlauf und fordert ein österreichweit einheitliches
Jugendschutzgesetz. Am Dienstag hat der Vorsitzende Wolfgang Moitzi einen
You Tube-Spot vorgestellt, in dem auf die Forderung aufmerksam gemacht wird.
"Jetzt sind Jugendminister Mitterlehner (Reinhold (V), Anm.) und die
Bundesländer am Zug", so Moitzi.
"Beim Jugendschutzgesetz treibt der Föderalismus seltsame Blüten. Für uns ist einfach nicht nachvollziehbar, warum nicht für alle Jugendlichen die gleichen Rechte und Pflichten gelten", erklärte Moitzi laut Aussendung bei einer Pressekonferenz. So dürfe derzeit etwa ein 16-jähriger Tiroler länger ausgehen als eine 16-jährige Steirerin. Auch Jugendanwalt Anton Schmid hält eine Harmonisierung für "längst überfällig": "Kinder und Jugendliche sind heute mobiler denn je. Darauf sollte Rücksicht genommen werden, und nicht auf regionale Weltanschauungsunterschiede."
"Gesetzes-Wirrwarr" beenden
Die Bundesjugendvertretung
will deshalb das "Gesetzes-Wirrwarr" beenden. So soll bei Rauchen und
Alkohol generell ein Verkaufs- und Konsumverbot unter 16 Jahren bestehen.
Die Ausgehzeiten sollen einheitlich beschränkt werden auf: 22 Uhr bis zu
einem Alter von zwölf Jahren, ab 13 Jahren bis 23 Uhr und ab 14 Jahren bis 1
Uhr nachts. Jugendliche ab 16 Jahren sollen unbeschränkt ausgehen dürfen.
Bis zu einem Alter von 18 Jahren soll ein Aufenthaltsverbot in Sexshops,
Peep-Shows und Nachtlokalen bestehen. Das sogenannte kleine Glücksspiel
sowie Veranstaltungen, Medien und Gegenstände, die etwa diskriminierend sind
oder Aggressionen fördern, sollen ebenfalls bis 18 Jahre verboten sein.