Der Enthaftungsantrag des Ex-BAWAG-Chefs wurde abgelehnt, obwohl sein Anwalt sogar eine Kaution von einer Mio. Euro angeboten hatte.
Auch den jüngsten Enthaftungsantrag wies BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner ab. Sie ging weiter von Fluchtgefahr aus und setzte daher die U-Haft fort. Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor muss daher den Heiligen Abend in der Justizanstalt Josefstadt verbringen. Seine Frau darf ihn nicht besuchen.
Panierter Fisch am Heiligen Abend
Elsner muss am 24. Dezember
mit paniertem Fisch in seiner Zelle vorlieb nehmen. Am Christtag bekommt der
Ex-Banker geröstete Leber mit Kartoffeln serviert, am Stefanitag steht
gebackener Leberkäse auf dem Speiseplan. Abends gibt es jeweils "Kaltverpflegung",
bestehend aus Brot, Wurst, Hartkäse und Tee.
Besuch erst am Donnerstag
Elsner kann vermutlich erst nächsten
Donnerstag, also am 27. Dezember, wieder Besuch empfangen, da aus Sicht der
Häftlinge die Feiertage heuer besonders ungünstig fallen: Am Wochenende gibt
es grundsätzlich keine Besuchsmöglichkeit, am 24., 25. und 26. Dezember
bleibt die Besuchszone wegen des mangelnden Wachpersonals ebenfalls
geschlossen.
Kaution von 1 Mio. Euro
Elmar Kresbach, Helmut Elsners Anwalt in
Haftfragen, kann die Haftverlängerung nicht verstehen, zumal er in der
Haftverhandlung sogar eine Kaution von einer Million Euro angeboten hatte:
"Elsner hat sämtliche anstehenden Operationen hinter sich gebracht. Er
befindet sich in einem angemessenen Gesundheitszustand. Er kann sich daher
gar nicht mehr - wie offenbar von der Justiz befürchtet - in eine Erkrankung
flüchten und sich dem Verfahren entziehen", argumentiert der Verteidiger.
Der BAWAG-Prozess wird am 15. Jänner fortgesetzt. Elsner gilt dabei als Hauptangeklagter, dem Untreue, schwerer Betrug und Bilanzfälschung mit einer Schadenssumme von 1,44 Mrd. Euro vorgeworfen wird.