In den getesteten Heimverträgen fanden die Konsumentenschützer 305 widrige Klauseln und 45 Verstöße gegen das Gesetz.
Eine vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass Heimverträge durchschnittlich 13 gesetzeswidrige Klauseln bzw. Gesetzesverstöße enthalten. Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) bezeichnete bei einer Pressekonferenz am Donnerstag das Ergebnis als "erschütternd", will aber in den "wenigsten Fällen an böse Absichten" glauben.
Der VKI hat österreichweit 25 Verträge von Altersheimen und Pflegestationen genauer unter die Lupe genommen. Ausgewählt wurden Landes- und Gemeindeheime sowie private und konfessionelle Heime. In den 25 Heimverträgen inklusive weiterer Vertragsformblätter etwa zu Hausordnungen, Heimstatuten etc. fanden die Konsumentenschützer 305 gesetzeswidrige Klauseln und 45 Verstöße gegen die Informationsvorschriften des Heimvertragsgesetzes - durchschnittlich also widerspricht ein Heimvertrag in 13 Punkten den gesetzlichen Vorschriften.
Kostenabwicklung nicht korrekt
Demnach wird in so gut wie keinem
Heim die Entgeltminderung wegen Abwesenheit (§ 27f, KschG) korrekt
abgewickelt, fast 90 Prozent der untersuchten Heime nehmen es mit der
sogenannten Preisgleitklausel (§ 6, KschG) - also mit der nachträglichen
Entgelterhöhungen - nicht so ernst. Aber auch die Entgeltaufschlüsselung (§
27d, KschG), also die genaue Aufschlüsselung der Kosten, hat bei den rund
zwei Drittel der Heime nicht die höchste Priorität.
Abmahnung
Nach dem Vorliegen der Ergebnisse hat das
Sozialministerium den VKI mit der Abmahnung aller 25 Heimträger beauftragt.
17 Abmahnungen konnten bereits durch Abgabe der geforderten
Unterlassungserklärung durch die Heime positiv bzw. teilweise positiv
abgeschlossen werden, zwei Abmahnungsverfahren sind noch nicht
abgeschlossen. Sechs Heime waren nicht bereit eine Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen , in diesen Fällen wurde der VKI mit der Erhebung einer
Verbandsklage beauftragt.
Als einen möglichen Grund für das schlechte Abschneiden vermutete der Minister, dass sich die Heime nicht genügend mit Konsumentenschutz befassen würden bzw. Heimverträge nicht immer umgehend den neuesten Gesetzeslagen angepasst würden. Das schlechte Untersuchungsergebnis habe aber nichts zu tun mit der Qualität der Pflege in diesen Häusern, betonte Buchinger, diese sei nämlich "grundsätzlich eine gute".
Mustervertrag
Um die Qualität bei den Heimverträgen zu heben,
stellt das Sozialministerium auf seiner Internetseite www.bmsk.gv.at
einen Musterheimvertrag zur Verfügung, der auch die aktuellsten
Gesetzesänderungen berücksichtigt, daneben gibt es Informationen über
unzulässige Vertragsklauseln. Laufende Kontrollen könne das Ministerium aber
"nicht sicherstellen" und sei nicht die Aufgabe des Ministeriums, so
Buchinger, man werde aber "stichprobenartig weiter agieren". Laut
aktueller Aufstellung des Sozialministeriums werden derzeit 70.107 Personen
in 773 Pflege- und Altenheimen betreut.