Laut VfGH

ESM-Vertrag nicht verfassungswidrig

Teilen

Die Anträge der früheren Kärntner Landesregierung seien "unbegründet".

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der früheren FPK-Landesregierung gegen den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM), der im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Eurostaaten ins Leben gerufen wurde, als "unbegründet" abgewiesen. Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit. Zu begründen sei das Urteil u.a. damit, dass keine finanziell unbegrenzte "Nachschusspflicht" Österreichs an den ESM besteht. Auch gebe es durch den Abschluss des ESM keine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten.

"Es war ein sehr kompliziertes Verfahren", räumte Holzinger ein. Es handelte sich dabei um ein Überbleibsel der abgewählten freiheitlichen Kärntner Landesregierung, die die Anfechtung des ESM im vergangenen Herbst gegen die Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen hatte.

ESM-Debatte im Parlament

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten