Wegen illegaler Migration

Knallharter EU-Asylplan: Abschiebe-Knast gleich nach Grenzübertritt

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Angesichts der Probleme mit illegaler Migration sollen die Asylregeln deutlich verschärft werden. Darüber sind sich die EU-Staaten nun einig. 

Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU-Staaten auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln verständigt. Konkret ging es bei den EU-Innenministern am Donnerstag in Luxemburg um die Verteilung von Asylsuchenden in der Europäischen Union sowie um Vorprüfungen von Asylanträgen für Menschen an der europäischen Außengrenze mit geringen Chancen auf Bleiberecht. Für den finalen Gesetzestext müssen die EU-Staaten nun in Verhandlungen mit dem EU-Parlament treten.

"Es ist uns heute nach intensiven, harten, zähen Verhandlungen ein weiterer wichtiger Schritt gelungen für ein strengeres, auch manchmal schärferes und gerechteres Asylsystem", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach den Beratungen. Es werde aber "weitere Schritte geben müssen", fügte er hinzu. Österreich, Italien und Griechenland hätten sich für die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit sicheren Nicht-EU-Ländern eingesetzt. Was das konkret bedeutet, sagte Karner nicht. Man müsse sich das nun im Detail ansehen.

Angesichts der hohen Asylantragszahlen und den anstehenden EU-Wahlen im Juni 2024 drängten viele EU-Staaten auf eine rasche Lösung. Die Verhandlungen der EU-Innenminister gestalteten sich jedoch schwierig. Länder wie Österreich, Italien und Deutschland forderten in verschiedenen Punkten Nachbesserungen.

Menschen aus sicheren Ländern sollen sofort in "Haft"

Der Kompromiss sieht vor allem einen deutlich rigideren Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive vor. So sollen ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von sechs Monaten geprüft werden, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden.

Mehr Solidarität mit belasteten Mitgliedsstaaten 

Neben den verschärften Asylverfahren solle es auch mehr Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen geben. Sie soll künftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, würden zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden. Länder wie Ungarn stimmten deswegen gegen den Plan.

Auf die Frage, ob Österreich davon ausgenommen ist, antwortete Karner: "Wir haben im letzten Jahr über 110.000 Asylanträge gehabt, wir haben beispielsweise Polizisten an der ungarisch-serbischen Grenze." Man habe auch andere solidarische Maßnahmen ergriffen, man erwarte sich auch zunehmend Solidarität von anderen, so Karner. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser äußerte sich dazu auf Nachfrage ebenfalls: "Österreich ist dabei, insofern haben sie sich zu dieser Solidarität verpflichtet."

Italien könnte von Solidarität profitieren 

Von der Pflicht zur Solidarität könnten beispielsweise Länder wie Italien profitieren. Nach Angaben des UNO-Flüchtlingskommissariats wurden in Italien in diesem Jahr bereits mehr als 50.000 Migranten registriert, die über das Mittelmeer kamen. Die meisten von ihnen kamen aus Tunesien, Ägypten und Bangladesch und hatten damit so gut wie keine Aussichten auf eine legale Bleibeperspektive.

Nach der Einigung können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen. Es könnten auch deshalb auch noch Änderungen kommen. Ein Kompromiss für den gesamten Asyl- und Migrationspakt, der mehrere Regelungen vorsieht, soll noch vor den Europawahlen 2024 erzielt werden.

Arbeiten an Reform begannen schon 2015

An der Reform wird bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder wie Griechenland mit einem Massenzustrom an Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert und Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig.

Nicht unterstützt wurde die Reform bei dem Treffen von den Ländern Polen, Ungarn, Malta, der Slowakei und Bulgarien. Tschechien machte nach der Einigung deutlich, dass es sich nicht an dem Solidaritätsmechanismus beteiligen will. Polen und Ungarn hatten sich bereits in der Vergangenheit ähnlich geäußert.
 

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