Freitag gab es im Westenthaler-Prozess einen Schuldspruch. Der ortet Justiz-Skandal.
Wieder endete am Freitag ein Korruptions-Prozess gegen einen Politiker mit einem Schuldspruch, inklusive saftiger Haftstrafe. Ungewöhnlich allerdings die Welle der Sympathie, die nach dem Urteil gegen Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler durch die sozialen Medien ging: Glückwünsche für den dritten Rechtsgang und Unverständnis über den Rechtsspruch auf Twitter & Co.
"Entlastungszeugen von Richterin verweigert"
Empört zeigt sich auch Westenthaler selbst. Er fasste am Freitag zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft wegen Untreue und schwerem Betrug aus. Zehn Monate muss der Ex-Politiker nun hinter Gitter, rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. „Westi“ geht in Berufung.
Im ersten Interview nach dem Urteil (s. unten) übt er harte Kritik an der Richterin: Sie habe Zeugen, die ihn im ersten Verfahren entlastet haben, nicht zugelassen.
Tatsächlich war Westi in denselben Fällen 2015 schon einmal freigesprochen worden. Der OGH ordnete aber ein Wiederholungsverfahren wegen Formfehlern an. Konkret geht es um eine Scheinrechnung des BZÖ an die Lotterien und Bundesliga-Förderungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Westenthaler im oe24-Talk: "Schöffe hat sich bei mir entschuldigt"
ÖSTERREICH: Wie gehen Sie mit dem Urteil um?
Peter Westenthaler: Ich werde dieses Urteil, ich möchte sogar von einem Fehlurteil sprechen, bekämpfen. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass es in der nächsten Instanz zu einem Freispruch kommt. Insgesamt ist es aber erschütternd, was im Rechtsstaat Österreich alles möglich ist.
ÖSTERREICH: Wie meinen Sie das?
Westenthaler: Wenn Sie sich vorstellen, dass ich vor zwei Jahren von allen Vorwürfen freigesprochen worden bin, und zwar nicht im Zweifel. Plötzlich wird dann aus formellen Gründen dieser Freispruch aufgehoben und ein Wiederholungsverfahren angeordnet. Das sollte aber auch als ein solches geführt werden, also mit denselben Zeugen, denselben Sachverhalten, denselben Aussagen. Doch von vornherein hat diese Richterin das so nicht gesehen, sondern alle Zeugen, die uns im ersten Verfahren entlastet haben, abgelehnt. Sie hat das Verfahren verkürzt, und am Ende kommt plötzlich ein anderes Urteil raus.
ÖSTERREICH: Sie sind davon überzeugt, dass Sie nichts falsch gemacht haben?
Westenthaler: Ja, absolut. Niemand hat sich bereichert, niemand wurde geschädigt. Und wissen Sie, was mich auch berührt hat, und niemand wird von mir diesen Namen erfahren, aber wenn nach dem Gericht ein Schöffe oder eine Schöffin zu mir kommt und sich für dieses Urteil entschuldigt, dann lohnt es sich, dafür zu kämpfen.