Das Gesetz bringt Änderungen im Eherecht, Unterhaltsrecht und bei Adoptionen.
Das Familienpaket ist am Mittwoch im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen beschlossen worden. Das Gesetz bringt einige Änderungen im Eherecht, für Patchwork-Familien, bei Adoptionen und Unterhaltsrecht. Die Opposition ortete einige Lücken, vor allem beim Unterhaltsrecht, aber auch die Redner von SPÖ und ÖVP gestanden weiteren Handlungsbedarf ein.
Weitere Änderungen möglich
Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (V) verteidigte das Paket als richtigen Schritt, schloss aber
weitere Änderungen nicht aus. "Man wird sehen, was die Zukunft bringt." Von
der Opposition kritisierte Besserstellungen von verheirateten Paaren
verteidigte sie und zitierte bei dieser Gelegenheit aus einer Postenkarte:
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen." Wenn man, um
Pflichten aus dem Weg zu gehen, nicht heirate, habe man auch weniger Rechte,
so Bandion-Ortner. Sie hob zudem die Entrümpelung von Familienrechtspassagen
aus dem Jahr 1811 wie die "Morgengabe" hervor, stellte jedoch klar: "Das
hindert Sie nicht daran, wenn Sie heiraten, ihrer Gattin am Morgen ein
Geschenk zu machen."
BZÖ fordert generelle Unterhaltssicherung
Die Opposition
ortete noch einige Lücken im Gesetz. So sprach BZÖ-Familiensprecherin Ursula
Haubner von einem "Flickwerk" und einem "winzigen Schritt". Vor allem beim
Unterhaltsanspruch sah sie Verbesserungspotenzial und forderte eine
generelle Unterhaltssicherung. Beim Sorgerecht wünschte sie sich Änderungen,
damit leibliche Väter nicht nur auf Zahlungen beschränkt werden. Ihr
Parteikollege Herbert Scheibner kritisierte die Ungleichbehandlung von
Kindern aus unterschiedlichen Familienverhältnissen.
Ridi Maria Steibl (V) und Gabriele Binder-Maier (S) von den Regierungsfraktionen begrüßten naturgemäß das Paket, gestanden aber weiteren Handlungsbedarf etwa bei Patchwork-Familien und beim Unterhaltsrecht ein.
"Kein großer Wurf"
Die FPÖ stimmte den Maßnahmen
im Sinne der Bevölkerung zu, auch wenn sie sich ebenfalls mehr gewünscht
hätte. Justizsprecher Peter Fichtenbauer verlangte unter anderem die
gemeinsame Obsorge als Regelfall. Für den Grünen Albert Steinhauser geht das
Paket in die richtige Richtung, ist aber "kein großer Wurf". Es sei hier ein
"ideologisches Konzept übergestülpt worden, das an der Lebensrealität
vorbeigeht". Konkret ortete er Lücken im Unterhaltsrecht und bei
Geschiedenen.
Erleichterungen im Scheidungsfall
Mit dem
Familienrechts-Änderungsgesetz können Paare künftig vorab vereinbaren, ob
sie im Scheidungsfall die gemeinsame Wohnung aufteilen wollen oder nicht.
Für das sonstige Gebrauchsvermögen braucht man keinen Notariatsakt mehr, es
genügt auch eine schriftliche Vereinbarung. Der staatliche
Unterhaltsvorschuss wird beschleunigt. Bisher zahlte die öffentliche Hand
erst nach einem erfolglosen Exekutionsversuch gegen den Schuldner, künftig
schon nach Einbringen eines gerichtlichen Exekutionsantrages. Vor Adoptionen
sind die Gerichte verpflichtet, Strafregisterauskünfte über die
Adoptiveltern und "gegebenenfalls" auch über deren familiäres Umfeld
einzuholen.
Mehr Rechte für Patchwork-Familien
Mehr Rechte gibt es für
Patchwork-Familien. Den verheirateten Stiefelternteilen wird unter anderem
das Unterschreiben des Mitteilungsheftes für die Schule ermöglicht, nicht
aber etwa die Einwilligung in medizinische Behandlungen. Zudem werden einige
Familienrechtspassagen aus dem 1811 erlassenen Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB) gestrichen. Darunter Paragrafen über "Morgengabe",
"Witwengehalt" und die Bestimmung, dass "Personen, welche des Ehebruches,
oder der Blutschande gerichtlich geständig, oder überwiesen sind" vom
Erbrecht ausgeschlossen werden.
Davor abgesegnet wurde eine Besserstellung für Angehörige von behinderten Kindern. Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung Behinderter zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen beträgt künftig 262 Euro bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Zudem soll bei der Ausstellung der neuen Chip-Reisepässe für Kinder eine niedrigere Gebühr von 30 statt 69,9 Euro eingehoben werden.