ÖSTERREICH-Interview

Fekter: „Asyl-Zentrum wird umgesetzt"

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Innenministerin Maria Fekter bleibt an allen Fronten hart.

ÖSTERREICH: Gibt es nach dem Nein der SP-Burgenland noch eine Chance, dass das Asylzentrum Eberau wie geplant kommt?
Maria Fekter: Es ist einfach ein drittes Erstaufnahmezentrum in Österreich notwendig. Das steht im Koalitionspakt und das haben zuletzt auch der Kanzler und der Bundespräsident bestätigt. Wir brauchen auch eine Entlastung für Traiskirchen. Gibt es ein Aufnahmezentrum in Eberau, können wir auch jene Ethnien trennen, zwischen denen es derzeit in Traiskirchen immer wieder Probleme gibt.

ÖSTERREICH: Aber das wird den Widerstand gegen den Standort Eberau noch lange nicht brechen, oder?
Fekter: Nur dagegen sein und keine Alternative anbieten, wie das der burgenländische Landeshauptmann derzeit tut, geht einfach nicht. Gibt es die, etwa die Kasernen von Pinkafeld oder Oberwart, und sind das fix und fertig umsetzbare Projekte, kann man darüber diskutieren.

ÖSTERREICH: Das soll Darabos als burgenländischer Roter anbieten?
Fekter: Wenn man den Standort Eberau nicht will, müsste mir Darabos die Kasernen zur Verfügung stellen. Aber es müsste auch Landeshauptmann Niessl bei der Flächenwidmung mitspielen. Und das schaue ich mir erst einmal an.

ÖSTERREICH: Also bleibt doch nur Eberau übrig?
Fekter: Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Baubescheid von Bürgermeister Strobl vor dem Höchstgericht hält. Dazu werde ich den Kontakt zur Bevölkerung noch intensivieren und dann wird es noch die Volksbefragungen geben – unklar ist ja noch, welche Gemeinden oder Bezirke da abstimmen. Ich jedenfalls bin optimistisch. Denn es war ja etwa der Landeshauptmann, der den Süden des Burgenlands ausgehungert hat. Und er wollte ständig mehr Polizei für sein Land. Genau da gibt es jetzt Angebote vom Bund. Und das passt Niessl nun schon wieder nicht.

ÖSTERREICH: Heinz Fischer appellierte zuletzt, Arigona Zogaj den Aufenthalt zu erlauben. Ist das möglich?
Fekter: Einzelfälle kommentiere ich nicht. Klar ist: Es gibt rechtlich kein Bleiberecht durch langen Aufenthalt im Land.

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