Gerichtlicher Vergleich

FPÖ darf nichts von Falco spielen

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Auf FPÖ-Veranstaltungen dürfen keine Lieder des Künstlers mehr gespielt werden.

Wien. In einem gerichtlichen Vergleich wurde nun entschieden, dass die FPÖ nur noch nach Zustimmung der Falco Privatstiftung die Lieder des verstorbenen Künstlers Johann Hölzel alias Falco auf Veranstaltungen spielen darf. Den Vergleich veröffentlichte das Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Die FPÖ muss den Vergleich vier Wochen lang auf ihrer Website veröffentlichen – bekannt wurde das durch einen Tweet von ORF-Anchor Armin Wolf.

„Helden von heute“. Betroffen ist vor allem der Song "­Helden von heute", den die FPÖ verwendet haben soll.

Die User reagieren mit Verständnis: „Dann kann Falco endlich aufhören, sich im Grab herumzudrehen, und Ruhe finden“, kommentiert einer. „Ich würde nicht wollen, dass irgendeine Partei meine Musik verwendet“, so ein anderer Kommentar.
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