Der Klagsweg sei bedauerlich, aber unumgänglich, so Kickl.
Die FPÖ wird den Verfassungsrichter Johannes Schnizer wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung klagen. Das sagte der Medienanwalt der Freiheitlichen, Michael Rami, am Mittwoch der APA. Es habe sich bei Schnizers Äußerung, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet, um "keine bloße Meinungsäußerung" gehandelt.
Rami beruft sich dabei auf das Strafgesetzbuch (StGB), Paragraf 111, sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), Paragraf 1330. Der FPÖ tue dies sehr leid, da man das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und von Schnizer nicht beschädigen habe wollen, so Rami.
"Unwahre Behauptungen"
"Ich habe unseren Anwalt Dr. Michael Rami nach Ablauf der Frist beauftragt, im Namen der FPÖ und Norbert Hofers Klage gegen Dr. Schnizer im Zusammenhang mit dessen unwahren Behauptungen gegenüber der FPÖ und ihrem Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer in Sachen Anfechtung der Stichwahl einzubringen", so Herbert Kickl in einer Presseaussendung. Dabei gehe es um Klagen wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.
"Die Vorwürfe, die Herr Schnizer gegen die FPÖ und Norbert Hofer in der medialen Öffentlichkeit erhoben hat, können wir aber so nicht im Raum stehen lassen. Sie sind ehrenrührig und kreditschädigend, zumal sie in der Öffentlichkeit geäußert wurden", erklärte der FPÖ-Generalsekretär.
"Bedauerlicher Schritt"
Es spiele dabei keine Rolle, in welcher Funktion die Äußerungen erfolgt seien. Man bedauere, dass Dr. Schnizer "unsere ausgestreckte Hand nicht ergriffen hat." Schnizers Weigerung, die Behauptungen in Form der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung zurückzunehmen und richtigzustellen zwinge die Partei dazu, den Gerichtsweg einzuschlagen. "Dieser Schritt ist bedauerlich, aber aufgrund des Verhaltens von Herrn Schnizer leider unumgänglich“, schloss Kickl.