Partei-Ausschluss

FPÖ wirft Philippa Strache Parteischädigung vor

Teilen

Die Freiheitlichen schießen nach dem Rauswurf in einer ersten Reaktion gegen Philippa Strache nach. 

Wien. Der Parteiausschluss Philippa Straches wurde nach Angaben der FPÖ von Obmann Norbert Hofer ausgesprochen. Und zwar wegen parteischädigenden Verhaltens. Der Parteivorstand muss den Ausschluss zwar noch bestätigen - wirksam wurde er aber trotzdem mit sofortiger Wirkung, betonte ein Parteisprecher auf APA-Anfrage.

Formal ist der Ausschluss Straches eine "vorläufige Maßnahme". Eine solche kann der Obmann laut der Satzung der FPÖ bei "Gefahr im Verzug" setzen, muss sie aber "unverzüglich" durch den Bundesparteivorstand bestätigen lassen. Laut FP-Klubdirektor Norbert Nemeth soll dies bei der nächsten Sitzung erfolgen.

Möglich war der Ausschluss durch den Bundesparteichef laut Nemeth erst mit der Angelobung Straches im Nationalrat. Damit wurde Strache nämlich automatisch Mitglied der Bundesparteileitung. Und für den Ausschluss von Mitgliedern der Bundesparteileitung ist in der FPÖ die Bundesorganisation und nicht - wie bei allen anderen Mitgliedern - die jeweilige Landespartei zuständig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.