Landtagsabgeordneter Trettenbrein hat die ORF-Moderatorin empfindlich gekränkt.
Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher, Chefredakteurin des Senders ORF III, 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Das wurde am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz entschieden, teilte eine Justizsprecherin auf APA-Anfrage mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, wonach Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine "empfindliche Kränkung" erlitten habe.