WKStA zog Nichtigleitbeschwerde zurück

Freispruch für Ex-ÖVP-EU-Abg. Seeber jetzt rechtskräftig

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Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre ursprünglich gegen das Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr - nach Studium der schriftlichen Urteilsausfertigung - zurückgezogen.

Innsbruck/Brüssel. Der frühere Tiroler ÖVP-EU-Abgeordnete Richard Seeber kann aufatmen: Der im vergangenen November am Landesgericht Innsbruck ergangene Freispruch vom Vorwurf des schweren Betruges ist rechtskräftig. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre ursprünglich gegen das Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nunmehr - nach Studium der schriftlichen Urteilsausfertigung - zurückgezogen, bestätigte ein Sprecher der WKStA der APA am Donnerstag Medienberichte.

Seeber war vorgeworfen worden, dem EU-Parlament zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen eines externen Beraters und dessen Tochter vorgelegt und diesem damit rund 400.000 zugeschanzt zu haben. Der Innsbrucker Freispruch war nicht "ohne Zweifel" erfolgt, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausgeführt hatte. Aber Seeber habe gut darlegen können, warum er einen Berater gebraucht und sich nicht auf seine Assistentinnen und Assistenten verlassen habe können. Auch der damaliger Berater des Politikers, ein Rumäne, wurde freigesprochen.

Der mittlerweile 60-jährige Seeber saß von 2004 bis 2014 im Europäischen Parlament. Als Leiter der Tirol-Büros in Brüssel hatte er im Zuge der Causa - nach politischem Druck - seine Suspendierung beim Land beantragt, der das Land schließlich nachkam.

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