Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen hat der Nationalrat am Donnerstag einstimmig ein Verbot der Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren beschlossen.
Bisher galt eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte.
- Graz-Wahl - KPÖ-Bürgermeisterin Kahr tritt wieder an
- Parlament: Nur FPÖ stimmt gegen Verbot von Penis-Fotos
- ORF-Insider: Vici Swarovski als ESC-Moderatorin im Rennen
Verbot der Eheschließung
Außerdem wurde das Verbot der Eheschließung sowie der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet. Damit sollen etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante verhindert werden.
Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft
Wieder eingeführt werden soll außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung bereits am 1. August.