Auch Verwandte
Gegen Zwangsehen: Heiratsverbot für Minderjährige beschlossen
Bisher galt eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte.
Verbot der Eheschließung
Außerdem wurde das Verbot der Eheschließung sowie der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet. Damit sollen etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante verhindert werden.
Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft
Wieder eingeführt werden soll außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung bereits am 1. August.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden