KHGs Gegenoffensive

Grasser: "Darum bin ich unschuldig"

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Umfangreiche Prozessvorbereitung: So will Gras­ser vor Gericht agieren.

Wenn der Buwog-Prozess am Dienstag tatsächlich starten sollte, hat Karl-Heinz Grasser ein detailliertes Drehbuch zur Widerlegung der Vorwürfe gegen ihn bei der Hand. Seine Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess haben, wie berichtet, eine 617 Seiten umfassende „Gegenausführung“ zur 825-seitigen Anklageschrift verfasst.

„Seit April 2016 haben wir daran gearbeitet“, sagt Wess – jetzt wurde das Konvolut eingebracht. Im Fall KHG sei ja über die achtjährige Ermittlungszeit „eine Umkehr der Beweislast eingetreten“, so ­Ainedter – nämlich, dass KHG als Angeklagter seine Unschuld beweisen müsse. „Deshalb haben wir zu jedem Punkt der Anklageschrift detailliert Stellung genommen.“ Zum Beispiel:

  • „Tatplan.“ Zentrum der Vorwürfe gegen Grasser – es gilt die Unschuldsvermutung – ist der „Tatplan“. Er soll geplant haben, sich an Privatisierungen zu bereichern. Das sei „abwegig“, leiten die Anwälte anhand der protokollierten Geschehnisse her.

  • Provision. Im Anklageakt gebe es keine Hinweise, dass Grasser ein Teil der Buwog-Provision zugeflossen sei – all das sei nur „Spekulation“ der Staatsanwaltschaft.

  • Schwiegermutter-Geld. Die berühmten 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter in der Schweiz bekam und die der Staatsanwaltschaft suspekt sind, seien ihm beziehungsweise seiner Frau „geschenkt“ worden und sie hätte keine Rückzahlung o. Ä. erwartet.

A. Sellner

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