Causa Grasser

Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchung

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Grassers Anwalt Ainedter bezweifelt, dass die Razzien zulässig waren.

Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, will die gestern durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Grasser mit juristischen Mitteln bekämpfen. Ainedter will nun Rechtsmittel ergreifen, ob die Razzien überhaupt zulässig waren, kündigte er heute an. Mitgenommen wurden von den Ermittlern laut Ainedter auch zwei Handys der Familie Grasser, eines davon gehöre einem Kind.

Bei Erfolg keine Verwendung der beschlagnahmten Materialien
Vorerst dürfe die Justiz aber die bei Grasser beschlagnahmten Materialen sichten und verwerten, das Rechtsmittel habe keine aufschiebende Wirkung. Wenn allerdings sein Einspruch Erfolg habe, dann dürfe die Justiz die beschlagnahmten Materialien nicht verwenden. Lediglich die bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundenen Unterlagen bleiben bis zum gerichtlichen Entscheid über dessen Beschwerde versiegelt.

Die Hausdurchsuchung werde ohnehin keine neuen Erkenntnisse bringen, denn "es gibt nichts zu finden, was er nicht schon vorgelegt hat", ist Ainedter überzeugt. Es handle sich um eine "Retorsionsmaßnahme" der Justiz, weil Grasser bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung die Aussage verweigert habe. Sein Mandant habe dafür gute Gründe, weil nämlich alles sofort an die Öffentlichkeit dringe, erläuterte der Anwalt.

Laut Ainedter geht es bei den Vorwürfen gegen Grasser um reine Rechtsfragen, ob nämlich dessen Stiftungen in Liechtenstein steuerrechtlich anders zu beurteilen gewesen wären, als dies das Finanzamt Wien 1/23 schon 2009 gemacht habe. Um überhaupt eine Razzia durchführen zu können, seien sowohl Grassers Steuerberater als auch die Finanz "kriminalisiert" worden, so der Anwalt. Die Justiz hege nämlich wegen der damaligen Entscheidung des Finanzamts Wien 1/23, dass die Stiftungskonstruktion zulässig sei, den Verdacht auf Amtsmissbrauch. Dieser Vorwurf sei so im Hausdurchsuchungsbefehl enthalten, meinte Ainedter: "Nur mit diesem Kunstgriff konnte man diese Maßnahme überhaupt rechtfertigen." Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gestern mitgeteilt, dass Grasser nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dem Finanzamt nur einen Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion offengelegt habe, um eine "Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit" zu erwirken.

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