Kritik

Grüne orten verschärftes Fremdenpaket

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Künftig gibt es kein Bleiberecht bei Veto der Sicherheitsdirektion.

Die Grünen orten im neuesten Fremdenrechtspaket von Innenministerin Maria Fekter (V) eine weitere Verschärfung: Es sei vorgesehen, dass im Bleiberechtsverfahren künftig kein Bleiberecht erteilt werden kann, wenn die Sicherheitsdirektion ein Veto einlegt, kritisierte Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Fekter habe aber nach der Abschiebung der Familie Komani gesagt, dass bei einem Bleiberechtsantrag die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion nicht maßgeblich oder bindend sei, so Korun. Das werde nun wieder zurückgenommen.

Kehrtwende
Fekter habe wegen des öffentlichen Drucks aufgrund der Abschiebung kurz eine Kehrtwende gemacht, um ihr Gesicht zu wahren - sobald der Druck nun weg sei, nehme sie alles wieder zurück, meint Korun. Die Begutachtungsfrist des entsprechenden Fremdenrechtspakets war Ende Jänner zu Ende gegangen.

August Komani war im Herbst gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Fekter hob den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts auf, da dieser mangelhaft gewesen sei. Vater und Töchter durften daraufhin mittels eines humanitären Visums wieder einreisen und ließen sich in Wien nieder. Zwischen den Behörden war umstritten, ob der Magistrat oder die Sicherheitsdirektion das letzte Wort über den Verbleib der Komanis in Österreich hat. Das Innenministerium wies dem Magistrat die Verantwortung zu, dieser fühlte sich an das Urteil der Sicherheitsdirektion gebunden. Die Familie hat mittlerweile eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung vom Wiener Magistrat erhalten.

Innenministerium wehrt sich
Im Innenministerium betont man, dass sich am Verfahrensprozess nichts ändern werde. Vielmehr gehe es um "Begrifflichkeiten", erklärte Johann Bezdeka vom Ministerium. Dass - wie von den Grünen kritisiert - vorgesehen sei, dass im Bleiberechtsverfahren künftig kein Bleiberecht erteilt werden kann, wenn die Sicherheitsdirektion ein Veto einlege, stimme so nicht, betonte Bezdeka.

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