Am Ostersonntag

Handy-Verbot am Rad tritt in Kraft

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Telefonierverbot am Rad. Alle Neuerungen im Überblick. 

Mit dem Beginn der Radsaison tritt am Ostersonntag das neue Fahrradpaket in Kraft. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung enthält neben einem Telefonierverbot am Rad unter anderem die Möglichkeit für Länder und Gemeinden, Fahrradstraßen und Begegnungszonen einzurichten und die Radwegbenützungspflicht flexibler zu handhaben. 

Alle Neuerungen im Überblick
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt neben dem Telefonierverbot am Rad zahlreiche weitere Neuerungen:

  • Handyverbot: Analog zum Autofahren ist Telefonieren mit dem Handy beim Fahrradfahren künftig verboten. Bei Verstößen drohen 50 Euro Strafe. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.
  •  Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Das sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden.
  • Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger vor Radfahrer etc. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen sprechen, sind auch 30 km/h erlaubt.
  • Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

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