Ausgangsbeschränkungen laufen Ende April aus - Ein Meter Mindestabstand im öffentlichen Raum gilt aber auch ab 1. Mai.
Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der "Ausgangsbeschränkungen" ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.
Reproduktionszahl unter 0,6
Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). "Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat", so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: "Es ist leider noch nicht vorbei." Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: "Wir können jederzeit Stopp sagen."
Veranstaltungen bis zehn Personen möglich, Begräbnisse bis 30 Personen
Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte, werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten.
Die Zehn-Personen-Grenze gilt übrigens nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant.
Was jetzt erlaubt ist - der Überblick:
Ausgangsbeschränkung: Freunde wieder treffen
Die Ausgangsbeschränkungen sollen per 1. Mai wieder fallen. Man könne jetzt auch mit Freunden spazieren gehen oder sich an öffentlichen Orten treffen. Privat durfte man sich freilich immer in Wohnungen oder Häusern sehen. Veranstaltungen – etwa Hochzeiten – sollen auf zehn Leute beschränkt werden. Allerdings solle stets auf Abstand geachtet werden.
2. Mai: Alle Geschäfte und Friseure öffnen wieder
Ab 2. Mai dürfen alle Geschäfte und Friseure wieder öffnen. Es gilt aber die Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Dienstleistungen für Angestellte und Kunden. Zudem muss der Mindestabstand von mindestens einem Meter weiter eingehalten werden.
15. Mai: Gastronomie soll wieder Betrieb aufnehmen
Grundsätzlich soll am 15. Mai auch die Gastronomie wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Die Kellner müssen Masken tragen. Zwischen den Tischen soll es einen Mindestabstand von zwei Metern geben. An einem Tisch dürfen maximal 4 Erwachsene sitzen.
18. Mai: Unterricht an Volksschulen geht los
Bleibt die Entwicklung der Pandemie in Österreich unter Kontrolle, sollen auch die Volksschulen (siehe nächste Seite) wieder den Unterricht aufnehmen. Freilich mit kleineren Klassen und reduziertem Unterricht. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen, können diese für dieses Semester aber noch weiter zu Hause unterrichten.
Bisher 30.000 Anzeigen und 3.600 Strafmandate
Karl Nehammer gab im Ausschuss für Innere Angelegenheiten einen Zwischenbericht über die Corona-Maßnahmen. Demnach wurden bisher 30.000 Anzeigen erstattet und 3.600 Organstrafmandate ausgestellt. Die Zahl der Anzeigen habe am Höhepunkt 1.400 betragen und sei jetzt auf 300 pro Tag stark zurückgegangen. Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurde bei der Polizei eine Urlaubssperre angeordnet und es sind täglich rund 10.000 von insgesamt etwa 30.000 PolizistInnen im Einsatz