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Telekom-Affäre

Hochegger und Rumpold bleibt Knast erspart

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Mit ihren neuen Strafen sind die beiden für die Fußfessel prädestiniert.

Mit den über sie verhängten Strafen dürften der Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold sowie der Ex-Lobbyist Peter Hochegger in der Causa Telekom mit ziemlicher Sicherheit dem Gefängnis entgehen. Sie scheinen prädestiniert für die Fußfessel, da der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests dann in Betracht kommt, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt.

Hochegger in Handschellen vor Gericht

Sollten ihre Strafen in Rechtskraft erwachsen, hätte Hochegger acht, Rumpold elf Monate zu verbüßen. Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Diese wären unter anderem eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland, ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie die schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Überdies wäre abzuklären, ob die Wohnverhältnisse und das soziale Umfeld keine Risikofaktoren darstellen, die das Einhalten der Bedingungen erschweren, an die das Tragen der Fußfessel geknüpft wird.

Bei dieser Rechtslage war es durchaus überraschend, dass Hocheggers Verteidiger Karl Schön unmittelbar nach der Urteilsverkündung keinen Enthaftungsantrag stellte, über den Richter Wolfgang Etl noch im Verhandlungssaal entscheiden hätte müssen. Hochegger wurde am vergangenen Mittwoch wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen, nachdem er zum ursprünglichen Verhandlungstermin im ihn betreffenden Telekom-IV-Verfahren wegen angeblicher Suizidgefahr und schwerer Depressionen nicht erschienen war.

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