Obsorge

Höchstgericht stärkt Rechte der Väter

Teilen

Verfassungsgerichtshof:  Staat muss Gesetz bis 31. Jänner 2013 reparieren.

Väter von unehelichen Kindern muss die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Derzeit ist dies nicht der Fall. Die derzeitige Regelung ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch nach der Sommersession mit. Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Dem Staat wurde eine "Reparaturfrist" bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger. Im Frauenministerium verwies man auf die laufenden Verhandlungen zum neuen Familienrecht. Dabei werde auch die betreffende Regelung behandelt.

"Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken", so der Präsident. "Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird", führte er weiter aus. Österreich sei Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission und die derzeitige Regelung sei folgend dem EGMR "verfassungswidrig", begründete Holzinger.
 

Die stärksten Bilder des Tages


 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.