Unerwünschte Werbeanrufe

Höhere Strafen für Telefonkeiler

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Das Maßnahmenpaket wurde am Mittwoch von SPÖ und ÖVP beschloßen.

Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket gegen unerwünschte Werbeanrufe ("Cold Calling") beschlossen. Von Telefonkeilern eingefädelte Verträge im Glücksspielbereich werden dadurch nichtig, der Strafrahmen erhöht und Rücktrittsrechte ausgeweitet. Zustimmung erhielt das Paket nur von den Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP. Der Opposition geht das Paket zu wenig weit.

Bestätigung in Schriftform
Künftig muss der Unternehmer dem Verbraucher bei telefonisch angebahnten Geschäften innerhalb einer Woche ab dem Anruf eine Bestätigung in Schriftform übermitteln. Die Kündigungsfrist läuft erst dann an, wenn die erste Zahlung geleistet wurde. Zahlungen dürfen erst verlangt und entgegengenommen werden, wenn der Vertrag Gültigkeit erlangt hat. Via "Cold Calling" abgeschlossene Kontrakte im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterieleistungen sind nichtig.

Strafe erhöht
Grundsätzlich sind Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers schon jetzt unzulässig, Geschäfte, auf die der Kunde eingeht, aber gültig. Nun wird die Höchststrafe von 37.000 auf 58.000 Euro erhöht. Auch die Unterdrückung bzw. Verfälschung der Rufnummer des Anrufers wird verboten. Diese beiden Punkte - geregelt im Telekommunikationsgesetz - wurden einstimmig beschlossen.

Opposition unzufrieden
Mit den Regelungen im Konsumentenschutzgesetz zeigte sich die Opposition unzufrieden. "Die einzige saubere Lösung ist die Nichtigkeit aller über 'Cold Calling' zustande gekommenen Verträge", kritisierte Karl Öllinger von den Grünen.

Genauso sah das Gerhard Deimek (F). Ein illegaler Anruf der "Al Capones, denen wir das Handwerk zu legen haben" dürfe keinesfalls ein Zustandekommen eines legalen Vertrages bewirken können, forderte er.

Auch Sigisbert Dolinschek (B) wertete die Regelung als unzureichend. Sein Kollege Herbert Scheibner nutzte die Debatte für Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung.

Gesamtpaket verteidigt
Infrastrukturministerin Doris Bures (S) verwies auf die Straferhöhung, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) verteidigte das Gesamtpaket. "Durch diese Regelung werden die Konsumenten nicht entmündigt, aber geschützt", sagte sie. Gabriele Tamandl (V) sah durch die Nichtigkeit im Wett- und Lotteriebereich ohnehin 80 Prozent aller Geschäfte unterbunden. Für die SPÖ unterstützte unter anderem Johann Maier die Regelung. Mit dem Handy in der Hand mimte er für die Abgeordneten die empörte Abweisung eines "Cold Calls".

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