Vier VP-Gegenstimmen

Budgetbegleitgesetz im NR beschlossen

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Die Vorarlbergerin Anna Franz und drei oberösterreichische Mandatare stimmten dagegen.

Das Budgetbegleitgesetz hat am Dienstagabend den Nationalrat passiert, allerdings scherten gleich vier Abgeordnete der ÖVP aus den Koalitionsreihen aus. Anlass war das Krankenkassenpaket, gegen das die Länderorganisationen aus Vorarlberg und Oberösterreich Verfassungsklagen angekündigt haben. Deshalb votierte die Vorarlbergerin Anna Franz ebenso gegen das Gesetz wie drei der oberösterreichischen Mandatare.

Glimpflicher Ausgang für die VP
Die Abstimmung zum Budgetbegleitgesetz ging für den ÖVP-Klub letztlich noch recht glimpflich aus. Nur ein Drittel der neun oberösterreichischen Abgeordneten sagte Nein zur Vorlage. August Wöginger, Peter Sonnberger und Johann Singer schlossen sich der Vorarlberger Abgeordneten Anna Franz an. Deren Landsmann Karlheinz Kopf musste nolens volens als Klubchef mit seiner Fraktion und gegen das Interesse der Landespartei stimmen.

Das Kassenpaket bringt für heuer 184,1 Mio. Euro. 45 Mio. Euro davon betreffen die "Überbrückungshilfe" für dieses Jahr. Weitere 96,6 Mio. Euro bringt laut Budgetbegleitgesetz die (bereits im Vorjahr beschlossene) Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente. Dritter Punkt ist die aus verfassungsrechtlicher Sicht umstrittene Auflösung des "Katastrophenfonds", die insgesamt 42,5 Mio. Euro bringen soll. Beschlossen wurde auch ein pro Jahr 100 Mio. Euro schwerer "Strukturfonds" sowie der in Summe 450. Mio. Euro schwere "Entschuldungsbeitrag" des Bundes - beides ab 2010.

Auflösung des Katastrophenfonds umstritten
Strittig ist vor allem die Auflösung des Katastrophenfonds, da der überwiegende Teil der Gelder an die besonders hoch verschuldete Wiener Gebietskrankenkasse geht. Auch bei der Überbrückungshilfe fallen die "reichen" Kassen wie jene Vorarlbergs, Oberösterreichs und Salzburgs um Zuschüsse um, was den Protest dieser Länder verstärkt hat, umso mehr als in Oberösterreich und Vorarlberg heuer Landtagswahlen anstehen.

Betrifft 68 Einzelgesetze
Das Budgetbegleitgesetz ist an sich ein Sammelgesetz, das insgesamt 68 Einzelgesetze betrifft. Neben dem Kassenpaket sticht vor allem der Lehrer-Kompromiss hervor, der letztlich entgegen den Intentionen von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) ohne Stundenkürzungen auskam. Die Pädagogen müssen unter anderem mehr Supplierstunden leisten und diverse Zulagenkürzungen hinnehmen.

Das Justizentlastungspaket bringt eine Verkleinerung der Schöffensenate, eine Erhöhung der Gerichtsgebühren und höhere Tagsätze für Geldstrafen. Fremde müssen künftig für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in jedem Fall eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder nicht.

Das Passgesetz wird insofern erneuert, als Pässe für Kinder mit einem elektronischen Chip ausgestattet werden. Fingerabdrücke werden allerdings nicht gespeichert. Die ermäßigte Gebühr für den Kinderpass soll 30 Euro betragen. Miteintragungen von Kindern in Reisepässe der Eltern können nicht mehr vorgenommen werden, bestehende bleiben noch maximal drei Jahre gültig, sofern der Einreisestaat diese akzeptiert.

Unternehmen kommt unter anderem die Erhöhung des Haftungsrahmens der Tourismusbank (ÖHT) und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie die Schaffung eines eigenen Serviceportals im Internet zugute. Freie Dienstnehmer bzw. deren Auftraggeber müssen künftig Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeiträge an den Familienlastenausgleichsfonds zahlen. Im Bereich der Luftfahrt wird großen Flughäfen künftig die volle Verantwortung für die Sicherheitskontrollen übertragen. Sie können dafür eine Sicherheitsabgabe einheben.

Mehr Geld für Museen
Mehr Geld wird es für die Bundesmuseen und die Bundestheater geben: Die Basisabgeltung wird um 8,5 Mio. Euro bei Museen bzw. um 3,5 Mio. bei Theatern angehoben. Ebenso ist eine Aufstockung der Mittel für die Förderung von Fernsehfilmen um jährlich 6 Mio. Euro - zu Lasten des Digitalisierungsfonds - beabsichtigt. Private Rundfunksender werden künftig mit 6 Mio. Euro gefördert, 5 Mio. davon stehen für kommerzielle und 1 Mio. für nichtkommerzielle Sender zur Verfügung.

Geld aus Entschädigungsfonds wird aufgeteilt
Eine Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes stellt sicher, dass schon bald mit der Auszahlung der restlichen Mittel des Fonds an die Antragsteller begonnen werden kann. Demnach ist geplant, das verbliebene Fondsvermögen aliquot auf jene Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Erben aufzuteilen, über deren Anträge bis 1. Juli 2009 entschieden wurde. Für die etwa 160 noch offenen Verfahren verpflichtet sich der Bund, dem Fonds Mittel nachzuschießen, sobald die Höhe der jeweils zuerkannten Leistung feststeht. Gleiches gilt für Fälle, bei denen die Erstentscheidung des Fonds später abgeändert wird.

Abgeschmettert wurde Dienstagabend in namentlicher Abstimmung ferner ein Antrag der Grünen, der eine höhere Stiftungsbesteuerung zum Ziel hatte. Außer den Grünen fanden sich keine Unterstützer.

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